Dresden - Im Streit um den diesjährigen Christopher Street Day in Dresden ziehen die Organisatoren vor Gericht.
Wie es in einer Pressemitteilung heißt, habe man gegen einen Bescheid der Stadt Dresden Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht gleichzeitig einen Eilantrag gestellt.
Der Verein "CSD Dresden e. V." wolle damit erreichen, dass der "33. Christopher Street Day Dresden 2026", der vom 4. bis 6. Juni stattfindet, vollständig als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes anerkannt wird.
Hintergrund ist ein Bescheid der Stadt vom 9. April, bei dem die geplanten Aktionen in ihrer bisherigen Form nicht als Versammlungen gewertet werden. Die Stadt verwies auf eine Durchführung als "Veranstaltung".
Damit werde die Umsetzung des Christopher Street Days an umfangreiche inhaltliche, organisatorische und strukturelle Vorgaben geknüpft, sodass eine Umsetzung praktisch unmöglich werde.
Verein "CSD Dresden e. V." pocht auf Versammlungsfreiheit
Die Organisatoren betonten, dass der CSD Dresden seit Jahren bewusst als politische Versammlung angelegt werde. Demonstration, Kundgebung, künstlerische Beiträge und öffentliche Diskussionen gehörten zusammen.
Ronald Zenker, Vorstandssprecher des "CSD Dresden e. V." wird deutlich: "Beim CSD geht es nicht um Bratwurst und Unterhaltung – es geht um politische Meinungsbildung im öffentlichen Raum."
Der Verein sieht in dem Verfahren eine grundsätzliche Bedeutung über den Einzelfall hinaus. "Es geht nicht nur um die Durchführung des CSD in Dresden, sondern um die Frage, wie weit staatliche Stellen in die Einordnung und Ausgestaltung von Versammlungen eingreifen dürfen."
Die Entscheidung werde Signalwirkung für CSDs und andere Versammlungen in ganz Deutschland haben. Die Veranstalter halten an der Durchführung fest und bereiten die Versammlung weiterhin vor.