Lufthansa-Maschine trotz Nachtflugverbots in Dresden gelandet: Ist das erlaubt?

Dresden - Trotz geltenden Nachtflugverbots ist in der Nacht auf Montag eine Maschine der Lufthansa am Dresdner Flughafen gelandet.

Die Maschine der Lufthansa (Flugnummer LH68) kam verspätet aus Frankfurt und landete gegen 0.25 Uhr in Dresden.  © Screenshot/Flightradar24

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wird der Flugbetrieb am Dresdner Flughafen zum Schutz der Nachtruhe beschränkt. Laut Betriebsgenehmigung dürfen planmäßige Starts und Landungen von Linienflügen in diesem Zeitraum nur bis 23.30 Uhr und dann erst ab 5.30 Uhr wieder erfolgen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Ein solcher Ausnahmefall lag vor, als ein in Frankfurt (Main) gestarteter Airbus A320 gegen 0.25 Uhr in Dresden auf der Landebahn aufsetzte.

Das Passagierflugzeug war laut Daten von "Flightradar24" mit rund eineinhalb Stunden Verspätung in Frankfurt gestartet. Die geplante Ankunftszeit um 23 Uhr in Dresden konnte damit nicht mehr eingehalten werden.

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Ein Sprecher der Mitteldeutschen Flughafen AG (MFAG) erklärte gegenüber TAG24, dass es sich dabei um eine wetterbedingte Verspätung handelte.

Für besagte Maschine bestand in Dresden jedoch ein "gewisser Bedarf", so der MFAG-Sprecher weiter. Denn dasselbe Flugzeug wurde am Montagmorgen wieder benötigt, um Reisende gegen 9.30 Uhr von Dresden nach Frankfurt zu bringen.

Was es dank einer bei der Luftaufsicht eingeholten Genehmigung auch tun konnte.

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Am Dresdner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot. (Archivfoto)  © PR/Flughafen Dresden

Damit "Rotation" nicht gestört wird: Airbus darf trotz Nachtflugverbots landen

Damit die Maschine landen konnte, war eine Genehmigung der Luftaufsicht erforderlich.  © Screenshot/Flightradar24

Ein Sprecher der Luftaufsicht Sachsen erklärte gegenüber TAG24, dass der Ausnahme-Antrag aus "betrieblichen Gründen" erteilt wurde, um die "Rotation" am Flughafen nicht zu stören.

In der Betriebsgenehmigung des Dresdner Flughafens heißt es dazu, dass die Beschränkungen des Nachtflugverbots nicht für Flüge gelten, "welche die Luftaufsichtsbehörde in begründeten Ausnahmefällen zugelassen hat, weil sie zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder aus sonstigen Gründen besonderen öffentlichen Interesses erforderlich sind".

Interessant: Hätte es die Maschine geschafft, bis 0 Uhr in Dresden zu landen, hätte die sogenannte Verspätungsregelung in der Betriebsgenehmigung gegriffen. Demnach können verspätete Landungen und Starts zwischen 23.30 Uhr und Mitternacht durchgeführt werden dürfen, sofern die planmäßige Start- oder Landungszeit vor 23.30 Uhr liegt.

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Weitere Ausnahmeregelungen gibt es unter anderem für Ausbildungs- und Übungsflüge oder Notfälle. Im vergangenen Jahr hat die Luftaufsicht Sachsen insgesamt sechs Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen zugelassen. Fünf davon zur Vermeidung von erheblichen Störungen des Luftverkehrs, eine weitere aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses.

TAG24 hat zudem angefragt, wie viele Ausnahmen im Jahr 2026 bereits zugelassen wurden. Eine Antwort dazu steht noch aus.

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