Stadt startet Plakatkampagne gegen Obdachlosigkeit - aber nur für zwei Wochen
Dresden - Obdachlosigkeit ist ein andauerndes Problem, gerade bei Eiseskälte. Anlass genug für das Dresdner Rathaus, eine Plakatkampagne umzusetzen, die das Elend thematisiert - aber nur für zwei Wochen!
Vom 6. bis zum 20. Januar sollen 100 City-Light-Plakate und 74 digitale Kleinscreens auf Obdachlosigkeit aufmerksam machen.
Laut Rathaus kostet das Ganze 1.100 Euro, im besten Fall bringen die Plakate mit dem Slogan "Bett statt Bank. Dresden schaut hin!" Betroffene sogar dazu, Hilfe zu suchen. Schließlich muss laut der Stadt Dresden kein Obdachloser auf der Straße schlafen.
Warum bleiben sie also nicht länger hängen?
"Um eine Vielfalt an Themen aufzuzeigen und den Belangen verschiedener Geschäftsbereiche und externer Werbepartner gerecht zu werden, wechseln die City-Light-Kampagnen alle 14 Tage", schreibt die Stadt auf TAG24-Anfrage.
Auf das Thema "Hilfeangebote für obdachlose Menschen" mache die Stadt über verschiedene Kanäle aufmerksam, etwa online.
"So wurde beispielsweise am 29. Oktober 2025 ein Social-Media-Post mit Informationen zu warmen Schlafplätzen, Nachtcafés, Tagestreffs, Streetwork sowie Beratungs- und Hilfsangeboten veröffentlicht. Darüber hinaus verteilt das Sozialamt Postkarten zum Thema", erklärt das Rathaus.
Anzahl polizeirechtlich untergebrachter Obdachloser steigt
Wie viele Menschen in Dresden tatsächlich obdachlos sind, ist übrigens unklar. Die Stadt erfasst nur diejenigen, die in einer Obdachlosenunterkunft schlafen, zum Stichtag 30. November waren das 427 Personen.
Nach Rücksprache mit Streetworkern meint die Verwaltung gegenüber TAG24 aber, dass die Anzahl der Obdachlosen in Dresden insgesamt nicht steigend sei.
Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes im niedrigen Preissegment werde jedoch "ein deutlicher Rückgang an Abgängen wohnungsloser Personen aus zentralen und dezentralen Unterbringungseinrichtungen in eigenen Wohnraum" verzeichnet.
Zugleich nehme die Anzahl polizeirechtlich untergebrachter wohnungsloser Personen "stetig" zu. Diese Art der Unterbringung, etwa in Notunterkünften oder in Polizeigewahrsam, betrifft u.a. Obdachlose in Lebensgefahr oder solche, die eine Gefahr für andere darstellen.
Titelfoto: Petra Hornig

