Missbrauchs-Vorwürfe: Wasserspringer Jan Hempel will Schwimm-Verband verklagen!

Dresden - Die Missbrauchsvorwürfe von Wasserspringer Jan Hempel (51) haben den deutschen Sport erschüttert. Jetzt will der Ex-Athlet eine Millionen-Entschädigung einklagen. Der Verband verweist auf die Rechtslage.

Jan Hempel (51) verlangt vom DSV Schadenersatz in Millionenhöhe.
Jan Hempel (51) verlangt vom DSV Schadenersatz in Millionenhöhe.  © Henning Kaiser/dpa

Der frühere Weltklasse-Springer aus Dresden will den Verband wegen des jahrelangen sexuellen Missbrauchs durch seinen Trainer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in siebenstelliger Höhe verklagen.

Das kündigte Hempels Anwalt Thomas Summerer in der ARD-Sportschau an. "Es ist der krasseste Missbrauchsfall, den der deutsche Sport je erlebt hat", sagte Summerer.

Bei über 1200 Fällen sexuellen Missbrauchs über einen Zeitraum von 14 Jahren hinweg dürfe es nicht verwundern, wenn man einen hohen Betrag vom DSV fordere, sagte der Anwalt. Es sei ein Präzedenzfall im deutschen Sport, den man mit aller Konsequenz durchziehen werde.

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Hempel war in den 1980er- und 1990er-Jahren von seinem inzwischen verstorbenen Trainer Werner Langer missbraucht worden. Im vergangenen Sommer war der 51-Jährige, der bei Olympia 1996 und 2000 Silber und Bronze vom Turm gewann, damit an die Öffentlichkeit gegangen.

Dies löste eine breite Diskussion über Missbrauch und Gewalt im deutschen Sport und deren Aufarbeitung aus.

Deutscher Schwimm-Verband sieht sich nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet

Lutz Buschkow (65) soll von den Missbrauchs-Vorwürfen gewusst haben.
Lutz Buschkow (65) soll von den Missbrauchs-Vorwürfen gewusst haben.  © Rainer Jensen/dpa

Hempel warf dem Verband Vertuschung vor. Daraufhin suspendierte der DSV den Bundestrainer Lutz Buschkow (65), der von den Übergriffen gegen Hempel gewusst, aber nichts Entscheidendes unternommen haben soll.

Buschkow sagte indes, er habe von den Missbrauchsvorwürfen erst durch die Veröffentlichung erfahren. "Die Organisation Deutscher Schwimm-Verband hat völlig versagt in der Überwachung und in der Kontrolle seiner Trainer. Dieses Organisationsverschulden führt dazu, dass ein Verband haftet", sagte Summerer.

Man habe mit dem Verband über eine Wiedergutmachung gesprochen. Es gebe eine mündliche Absichtserklärung, dass man die Sache wiedergutmachen wolle und eine Entschädigung zahlen möchte, aber das sei bislang nicht erfolgt.

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"Es ist nichts geschehen, was unser Vertrauen in den Deutschen Schwimm-Verband hochhalten würde", sagte Summerer. Man sei auf ein Schweigekartell gestoßen, weshalb man nun die Gesprächsebene verlassen habe.

Der DSV sieht sich derzeit einer Mitteilung vom Sonntag zufolge aber rechtlich nicht in der Lage zu einer Entschädigung. Aus Sicht des Verbands dürfen gemeinnützige Sportverbände keine Ausgleichszahlungen an Einzelpersonen leisten.

Der DSV hat Untersuchungen eingeleitet

Vor allem in den 1980er- und 90er-Jahren gehörte Jan Hempel (heute 51, l.) zur internationalen Wasserspringer-Elite. (Archivfoto)
Vor allem in den 1980er- und 90er-Jahren gehörte Jan Hempel (heute 51, l.) zur internationalen Wasserspringer-Elite. (Archivfoto)  © GREG WOOD / AFP

"Das betrifft den gesamten Sport. Wir sind daher mit anderen Institutionen wie dem BMI, dem DOSB oder auch Athleten Deutschland bereits im Austausch darüber, wie die Möglichkeit eines angemessenen materiellen Ausgleichs aussehen könnte", sagte DSV-Vizepräsident Wolfgang Rupieper (75).

Zum 1. März nahm eine vom DSV beauftragte unabhängige Untersuchungskommission ihre Arbeit auf. "Wir stellen uns der Verantwortung in aller Konsequenz. Ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene ihre Scham überwinden können und die Gelegenheit nutzen, sich an die unabhängige Kommission zu wenden", sagte Rupieper.

Je mehr Fälle aufgedeckt würden, desto mehr Grundlagen hätte die Kommission für Handlungsempfehlungen, wie der Verband sexueller Gewalt künftig besser vorbeugen könne.

Die Kommission soll nach einem Jahr einen Bericht vorlegen, eine Verlängerung der Untersuchung ist aber möglich. Es ist geplant, dass wesentliche Erkenntnisse veröffentlicht werden, so weit es Persönlichkeitsrechte zulassen.

"Persönliche Konsequenzen sind dabei nicht auszuschließen. Alle heute oder früher im DSV aktiven Personen haben sich dieser Verantwortung zu stellen und der Prüfung zu unterziehen", betonte Rupieper.

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa, Greg Wood / AFP

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