Was war am Samstag an der B88 los? Polizei benutzt den Begriff "Trinkfestspiele"

Kahla/Camburg - An der Bundesstraße 88 im Saale-Holzland-Kreis bekam es die Polizei am Samstag mit gleich drei Verkehrsteilnehmern zu tun, die ordentlich getrunken hatten. Zwei waren motorisiert unterwegs, einer torkelte die B88 zu Fuß entlang.

Ein Verkehrsteilnehmer tankte an einer Tankstelle in Kahla nochmal auf, allerdings kein Benzin. (Symbolbild)
Ein Verkehrsteilnehmer tankte an einer Tankstelle in Kahla nochmal auf, allerdings kein Benzin. (Symbolbild)  © 123RF/ayphoto

Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, verursachte eine 66-Jährige mit ihrem Auto in Großeutersdorf am Vormittag einen Unfall, der für sie weitreichende Konsequenzen mit sich zog. Die Frau musste ihren Führerschein nämlich an Ort und Stelle abgeben, weil der Atemalkoholtest 2,36 Promille ergab!

Nur zweieinhalb Stunden später fiel einem Zeugen gegen 12.45 Uhr ein Autofahrer im Bereich einer Tankstelle von Kahla auf. Der hatte den Angaben zufolge "erhebliche" Probleme beim Führen seines Fahrzeugs.

"Als der 43-Jährige das Tankstellengelände befuhr, wurde nicht etwa der leere Tank des Fahrzeugs befüllt, sondern der Durst mit Alkoholika gestillt", teilte die Polizei mit. Anschließend setzte der Mann seine Fahrt fort.

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Jedoch nur kurz. Eine alarmierte Streife stellte ihn. Der festgestellte Promille-Wert: 2,13!

Am anderen Ende des Saale-Holzland-Kreises (SHK) war ein 51-Jähriger kurz vor 17 Uhr fußläufig auf der B88 von Camburg in Richtung Naumburg (Sachsen-Anhalt) unterwegs. Den Angaben zufolge sorgten sich Verkehrsteilnehmer "auf Grund seines unsicheren Gangs" und verständigten die Polizei.

Suff-Fußgänger kann kaum mehr geradeaus laufen

Bei Eintreffen der SHK-Streife waren die Kollegen aus dem Burgenlandkreis bereits fündig geworden. Sie hatten ihren "ortsbekannten Trinker", so die Polizei, wohlbehalten nach Hause gebracht. Mit 2,53 Promille erreichte der Mann den Angaben zufolge den "Spitzenwert des Tages".

Zukünftig dürfen sich alle drei nur noch zu Fuß oder als Fahrgast des Öffentlichen Personennahverkehrs im öffentlichen Raum bewegen. Die Polizei verwendet in Zusammenhang mit den aufgezählten Fällen den Begriff "Trinkfestspiele".

Titelfoto: 123RF/ayphoto

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