Gefeuerte Witzmann sollte in Stadtverwaltung zurückkehren, doch nun kommt es anders

Erfurt - Die nach den Vorwürfen am Erfurter Theater gefeuerte Gleichstellungsbeauftragte Mary-Ellen Witzmann sollte auf einem neuen Posten in die Stadtverwaltung zurückkehren. Doch nun kommt es nach einem Veto anders.

Eine vorgesehene Wiedereinstellung der gekündigten früheren Erfurter Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann ist am Personalrat der Landeshauptstadt gescheitert. (Archivbild)
Eine vorgesehene Wiedereinstellung der gekündigten früheren Erfurter Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann ist am Personalrat der Landeshauptstadt gescheitert. (Archivbild)  © Marie-Helen Frech/dpa/Montage

Eine vorgesehene Wiedereinstellung ist am Personalrat der Landeshauptstadt gescheitert.

Oberbürgermeister Andreas Horn (50, CDU) müsse daher nun einen bereits ausgehandelten Vergleich mit Witzmann widerrufen, bestätigte eine Sprecherin der Stadtverwaltung.

Damit liegt der Ball wieder beim Arbeitsgericht.

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Witzmann hatte Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch am Theater Erfurt öffentlich gemacht und war daraufhin im November vergangenen Jahres entlassen worden.

Gegen ihre Kündigung hatte die frühere Gleichstellungsbeauftragte geklagt. Der neue Oberbürgermeister wollte sie als Compliance-Beauftragte in die Stadtverwaltung zurückholen. Zu den Gründen der Ablehnung durch den Personalrat wurden keine Angaben gemacht.

Sprecherin: Horn bedauerte Entscheidung

Der Einigung mit Witzmann auf eine Rückkehr auf einen anderen Posten in der Stadtverwaltung seien lange und konstruktive Verhandlungen vorausgegangen, sagte die Stadtsprecherin. Oberbürgermeister Horn bedauerte laut der Sprecherin die Entscheidung des Personalrats, respektiere sie aber.

Andreas Horn (50, CDU), neuer Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, wollte Mary-Ellen Witzmann als Compliance-Beauftragte in die Stadtverwaltung zurückholen.
Andreas Horn (50, CDU), neuer Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, wollte Mary-Ellen Witzmann als Compliance-Beauftragte in die Stadtverwaltung zurückholen.  © Martin Schutt/dpa

Der Vergleichsentwurf war laut der Zeitung bereits dem Arbeitsgericht vorgelegt worden. Dieses hatte am 3. September entschieden, dass der Rechtsstreit damit beendet sei. Bis zum 27. September gilt allerdings die Widerspruchsfrist, die der Oberbürgermeister nun wahrnehmen muss.

Titelfoto: Marie-Helen Frech/dpa/Montage

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