Alarm am Flughafen Frankfurt: Frau droht mit Sprengstoff in Rum-Flasche
Frankfurt am Main - Eine Schweizerin löste am Dienstag Alarm und den Einsatz von Spezialkräften der Polizei am Frankfurter Flughafen aus.
Alles in Kürze
- Schweizerin löst Alarm am Flughafen Frankfurt aus
- Droht mit Sprengstoff in Rum-Flasche
- Spezialkräfte rufen und untersuchen die Flasche
- Frau verpasst Flug und drohen bis zu drei Jahre Haft
- Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens

Die 32-Jährige war zuvor von dem ostafrikanischen Inselstaat Mauritius im Indischen Ozean nach Frankfurt am Main geflogen und beabsichtigte, vom Frankfurter Airport in ihr Heimatland zurückzufliegen, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte.
"Beim Umstieg in Frankfurt musste sie dazu noch einmal durch die Luftsicherheitskontrolle", erklärte ein Sprecher. Dabei entdeckte das Kontrollpersonal im Handgepäck der Frau eine Flasche Rum, welche die 32-Jährige aus Mauritius mitgebracht hatte.
Routinemäßig wurde die Flasche auf Sprengstoff untersucht. Da sie "offenbar genervt von den Maßnahmen" gewesen sei, habe die Schweizerin gedroht, dass es sich bei der Flüssigkeit tatsächlich um Sprengstoff handele.
"Diese Aussage wiederholte sie auch gegenüber den hinzugerufenen Bundespolizisten mehrfach", hieß es weiter.
Wegen genervter Falschbehauptung: Schweizerin drohen bis zu drei Jahre Haft

Die Bundespolizei rief daher Spezialkräfte hinzu, welche den Rum untersuchten und "letztendlich die Ungefährlichkeit der Flasche feststellen konnten".
Infolge ihrer Falschbehauptung verpasste die 32-Jährige ihren Flug zurück in die Schweiz. Doch der Vorfall könnte noch weitaus drastischere Konsequenzen für sie haben.
Gegen die Frau sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, betonte der Polizeisprecher und ergänzte: "Mit falschen Behauptungen ist nicht zu scherzen, denn auch vermeintliche Späße oder genervte Äußerungen dieser Art können bestraft werden."
Im konkreten Fall bestehe der "Straftatverdacht der Störung des öffentlichen Friedens und des Vortäuschens einer Straftat". Beides könne mit einer Geldstrafe oder auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
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