Trockenheit trotz Regen: Frankfurt verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen

Frankfurt am Main - Die jüngsten Regenfälle konnten nichts daran ändern: In Frankfurt am Main herrscht Trockenheit! Die Stadtverwaltung hat daher ein Wasserentnahme-Verbot verhängt.

Für alle Flüsse und Bäche im Frankfurter Stadtgebiet gilt ein striktes Wasserentnahme-Verbot - lediglich der Main ist davon ausgenommen. (Symbolfoto)
Für alle Flüsse und Bäche im Frankfurter Stadtgebiet gilt ein striktes Wasserentnahme-Verbot - lediglich der Main ist davon ausgenommen. (Symbolfoto)  © 123rf/lcrms

Bis auf Weiteres sei "die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen" untersagt, erklärte ein Sprecher des Magistrats am Mittwoch.

Hintergrund seien die geringen Niederschläge im Frühjahr, die bereits für "unterdurchschnittliche Wasserstände und Durchflüsse an den Gewässern" gesorgt hätten.

Zwar hätte Regen Anfang Juni für eine kurzzeitige Entspannung der Situation gesorgt, doch durch die darauffolgenden hohen Temperaturen und die damit einhergehende Dürre seien die Pegelstände wieder gesunken.

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"Daran konnten auch die jüngsten Regenereignisse im Juli nichts ändern. Einzelne Gewässer sind bereits trockengefallen, andere zu Rinnsalen geschrumpft oder führen Niedrigwasser", hieß es weiter.

Stadt Frankfurt ruft zum Wassersparen auf

Die Nidda am frühen Morgen: Auch dieser Zufluss des Mains ist von dem Wasserentnahme-Verbot betroffen.
Die Nidda am frühen Morgen: Auch dieser Zufluss des Mains ist von dem Wasserentnahme-Verbot betroffen.  © Sebastian Gollnow/dpa

Die Untere Wasser- und Bodenschutz-Behörde im Umweltamt der Stadt Frankfurt erließ bereits am Dienstag eine Allgemeinverfügung, welche die Wasserentnahme aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet inklusive der Nidda verbietet.

Dieses Verbot gilt - so es nicht vorher ausdrücklich aufgehoben wird - bis zum 31. Oktober.

Insbesondere seien von dem Verbot auch die "Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger der an die oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstücke" betroffen, wie weiter erklärt wurde. Bei Zuwiderhandlungen drohe ein Bußgeld.

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Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich der Main sowie alle Personen und Institutionen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis verfügen, also nicht nach dem allgemeinen Wasserrecht den Flüssen und Bächen Wasser entnehmen.

Vor dem Hintergrund der Dürre-Situation ruft die Stadtverwaltung auch alle Bürger zum Wassersparen auf. Auf Frankfurt.de wurden diverse Ratschläge hierzu in einer Übersicht zusammengefasst.

Titelfoto: 123rf/lcrms

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