Silvester in Frankfurt: An diesen Orten gelten Böllerverbote

Frankfurt am Main - Es ist eine feste Tradition: In Frankfurt gibt es in der Silvesternacht kein von der Stadt organisiertes Feuerwerk, die Frankfurter böllern auf eigene Faust. Wenn Ihr in der Nacht zum Neujahrstag in der Mainmetropole unterwegs seid, müsst Ihr aber an einigen Orten strikte Böllerverbote beachten!

An den Mainufern versammeln sich traditionell viele Frankfurterinnen und Frankfurter, um zum Jahreswechsel ihr Feuerwerk abzubrennen. (Archivfoto)
An den Mainufern versammeln sich traditionell viele Frankfurterinnen und Frankfurter, um zum Jahreswechsel ihr Feuerwerk abzubrennen. (Archivfoto)  © Boris Roessler/dpa

Mit zwei Allgemeinverfügungen verbietet die Stadtverwaltung "in der Silvesternacht das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg und dessen Brückenköpfen sowie auf der Zeil inklusive Konstablerwache und Hauptwache", heißt es in einer Mitteilung.

Die Verbote gelten am Silvestertag ab 20 Uhr und dauern an bis 3 Uhr am 1. Januar auf dem Eisernen Steg beziehungsweise bis 6 Uhr auf der Zeil sowie auf der Konstablerwache und der Hauptwache.

Daneben gelten für die bekannte Fußgängerbrücke noch weitere Regeln: Taschen, Tüten oder Rucksäcke mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern dürfen nicht auf den Eisernen Steg mitgenommen werden.

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Um dies durchzusetzen, werden Polizisten an beiden Brückenköpfen Kontrollen durchführen.

Böllerverbote auch beim Frankfurter Zoo und dem Stadtwald

Beamte der Landes- und Stadtpolizei sollen die Böllerverbote in Frankfurt in der Silvesternacht durchsetzen. (Archivfoto)
Beamte der Landes- und Stadtpolizei sollen die Böllerverbote in Frankfurt in der Silvesternacht durchsetzen. (Archivfoto)  © Helmut Fricke/dpa

Die Polizei werde die Brücke über den Main zudem sperren, sobald eine "Überlastung durch zu große Menschenansammlungen" zu befürchten sei, heißt es weiter.

Wer das Feuerwerk zahlreicher Frankfurterinnen und Frankfurter an den beiden Mainufern beobachten möchte, kann hierfür auch auf die Untermainbrücke oder die Alte Brücke gehen.

Zudem verweist die Stadtverwaltung auf bundesweit geltende Regeln, die allgemein das Abbrennen von Feuerwerk innerhalb eines Abstands von 200 Metern zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verbieten.

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Auch im Hinblick auf Fachwerkhäuser, den Frankfurter Zoo und den Frankfurter Stadtwald gelten entsprechende Böllerverbote.

"Die Landes- und Stadtpolizei werden die Einhaltung der Regelungen verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent und verhältnismäßig ahnden", lautet die deutliche Mahnung der Stadtverwaltung von Frankfurt am Main.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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