Gericht erlaubt Pro-Palästina-Demonstration in Frankfurt

Von Jenny Tobien

Frankfurt am Main - Eine propalästinensische Demonstration darf am Dienstag - am Jahrestags des Terrorangriffs der Hamas auf Israel - in Frankfurt stattfinden.

Die Flagge von Palästina wird bei einer Kundgebung geschwenkt: Eine propalästinensische Demo darf am Dienstag in Frankfurt stattfinden.
Die Flagge von Palästina wird bei einer Kundgebung geschwenkt: Eine propalästinensische Demo darf am Dienstag in Frankfurt stattfinden.  © Monika Skolimowska/dpa

Das teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Montag mit und gab damit dem Eilantrag der Demo-Anmelder gegen ein Verbot statt.

Der Demonstrationszug wurde mit dem Titel "77 Jahre Widerstand - kein Frieden ohne Freiheit!" angemeldet, zwischen 18 und 22 Uhr sollen demnach am 7. Oktober 1000 Menschen durch die Frankfurter Innenstadt ziehen.

In der vergangenen Woche hatte die Stadt Frankfurt ein Verbot erlassen und dieses auf die mit dem Datum der Versammlung erwartbare Symbolpolitik und eine polizeiliche Gefahrenprognose gestützt.

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So hatte das Ordnungsamt darauf verwiesen, dass bei dem Überfall der Hamas zahlreiche Menschen getötet und verschleppt worden seien. Eine solche Versammlung an diesem Tag könne als Verherrlichung von Gewalt und Billigung schwerer Straftaten interpretiert werden.

Auch wäre die öffentliche Sicherheit ohne das Verbot gefährdet.

Beschwerde vor Hessischem Verwaltungsgerichtshof möglich

Das Gericht erklärte nun unter anderem, dass alleine das Datum kein Verbot rechtfertigen könne. "Auch handele es sich um eine bloße Behauptung der Stadt, dass aus der polizeilichen Gefahrenprognose eine hohe Wahrscheinlichkeit für gewalttätige Auseinandersetzungen folge."

Zudem wurde betont: "Aus der auch dem Gericht vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose erwarte diese hingegen im Ergebnis einen friedlichen Verlauf."

Zudem habe die Stadt wesentliche Verfahrensrechte der Antragstellerin verletzt, in dem sie die Verbotsentscheidung bereits in einer Pressemitteilung veröffentlichte, obwohl die Anhörungsfrist noch gelaufen sei. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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