Bis zu 200 Euro Strafe: Hamburg weitet Alkoholverbot aus

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Hamburg - Die Stadt Hamburg verschärft ihre Maßnahmen für mehr Sicherheit im Umfeld des Hauptbahnhofs. Seit dem 1. August gilt das bislang auf den Hauptbahnhof beschränkte Alkoholkonsumverbot auch für angrenzende Bereiche in St. Georg. Betroffen sind unter anderem der Hansaplatz, der obere Steindamm sowie der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB).

Seit dem 1. August gilt das bislang auf den Hauptbahnhof beschränkte Alkoholkonsumverbot auch für angrenzende Bereiche in St. Georg.
Seit dem 1. August gilt das bislang auf den Hauptbahnhof beschränkte Alkoholkonsumverbot auch für angrenzende Bereiche in St. Georg.  © Citynewstv

Nach Angaben der Stadt soll die Maßnahme die Belastungen für Anwohner verringern und die Lebensqualität im Viertel verbessern.

Vorgestellt wurden die neuen Regelungen am Montag von Polizeipräsident Falk Schnabel (57) und dem Leiter des Bezirksamts Hamburg-Mitte, Ralf Neubauer (44, SPD).

Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Senat unter dem Dach der "Allianz sicherer Hauptbahnhof" mehrere Maßnahmen umgesetzt.

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Dazu gehören die sogenannte Quattro-Streife, Videoüberwachung sowie ein Waffen- und Alkoholkonsumverbot direkt am Hauptbahnhof. Zudem wurde die Polizeipräsenz in St. Georg schrittweise erhöht.

Nach Angaben der Polizei und des Bezirksamts Hamburg-Mitte wurden zuletzt weiterhin zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss registriert. Deshalb ist der öffentliche Konsum alkoholischer Getränke nun auch in weiten Teilen von St. Georg untersagt.

Die ausgeweitete Alkoholkonsumverbotszone auf einen Blick.
Die ausgeweitete Alkoholkonsumverbotszone auf einen Blick.  © Behörde für Inneres und Sport

Ausgeweitetes Alkoholverbot: Das bleibt erlaubt

Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer (v.l.n.r.), Polizeipräsident Falk Schnabel und Markus Schreiber, Vorsitzender des Bürgervereins zu St. Georg von 1880.
Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer (v.l.n.r.), Polizeipräsident Falk Schnabel und Markus Schreiber, Vorsitzender des Bürgervereins zu St. Georg von 1880.  © Citynewstv

Die neue Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Während dieser Zeit sollen Anwohner, Gewerbetreibende sowie Einrichtungen und Institutionen zur Wirksamkeit der Maßnahme befragt werden.

"Die bisherigen Maßnahmen haben zu einer spürbaren Verbesserung der Situation rund um den Hauptbahnhof und in St. Georg beigetragen", so Polizeipräsident Falk Schnabel am Montag.

Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer ergänzte: "Wichtig ist uns: Wir helfen suchtkranken Menschen, auch mit Angeboten vor Ort, schulden aber auch den Anwohnenden unsere Unterstützung."

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Wer erstmals gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen können bis zu 200 Euro fällig werden. Das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleibt erlaubt.

Titelfoto: Citynewstv

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