Pelican Bar scheitert im Eilantrag vor Gericht: Angeblich keine Existenzbedrohung

Hamburg - Die Pelican Bar im Szeneviertel St. Pauli hat in diesem Sommer keine Genehmigung für die Bestuhlung ihrer Außenterasse bekommen. Mit einem Eilrechtsschutzverfahren wollte die Gastro ihren Sommerbetrieb noch "retten". Das Gericht hat den Antrag am Dienstag abgelehnt.

Das von Pelican-Geschäftsführer Benjamin Trinh-Bomme (31) gestellte Eilrechtsschutzverfahren um die Bestuhlung der Pelican-Terrasse wurde durch das Gericht abgelehnt.
Das von Pelican-Geschäftsführer Benjamin Trinh-Bomme (31) gestellte Eilrechtsschutzverfahren um die Bestuhlung der Pelican-Terrasse wurde durch das Gericht abgelehnt.  © Alice Nägle/TAG24

"Laut Gericht haben wir nicht genug Umsatzverluste gemacht, dass es einer Existenzbedrohung entspricht", berichtet Pelican-Geschäftsführer Benjamin "Benni" Trinh-Bomme (31) auf Nachfrage von TAG24. "Wir haben deshalb tatsächlich gestern eine Ablehnung im Eilrechtsschutz bekommen."

Diese "Ablehnung von Eilrechtsschutz" bedeutet, dass die Bar ihre Terrasse in diesem Sommer nun wirklich nicht mehr öffnen darf.

Gleichzeitig ist das Hauptverfahren damit aber noch nicht geklärt. "Gewinnen können wir also trotzdem noch", so Trinh-Bomme.

Beschwerde wegen Lärmbelästigung: Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus

Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren können Gäste der Pelican Bar nur im Innenbereich Platz nehmen.
Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren können Gäste der Pelican Bar nur im Innenbereich Platz nehmen.  © Alice Nägle/TAG24

Das Team rund um den 31-Jährigen musste in diesem Sommer auf seine Außengastronomie verzichten, weil neun Nachbarn Beschwerde wegen Lärmbelästigung rund um den kleinen Platz am Brunnenhof/Ecke Paul-Roosen-Straße eingereicht hatten.

Da diese Beschwerden allerdings lediglich durch den Nachtbeauftragten Sascha Bartz dokumentiert wurden, hatten die Verantwortlichen des Pelican sich schnell dagegen gewehrt. Denn: Laut offiziellen Dokumenten von Polizei und Ordnungsamt lagen zu keinem Zeitpunkt lärmbedingte Verstöße vor.

"Es gibt keine offizielle erhöhte Beschwerdelage - weder bei der Polizei noch beim Verbraucherschutz", laut Polizeiberichten sei das Pelican zudem "megakooperativ", betonte der Geschäftsführer Anfang Juli im TAG24-Interview.

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Dennoch musste der gemütliche Außenbereich sofort weichen.

Wegen der Ablehnung des Eilrechtsschutzverfahrens muss das Pelican-Team nun bis zur Entscheidung im Hauptverfahren warten, ob die Schließung der Außengastronomie wirklich gerecht war. Bis dato wird der Gehweg in der Straße Am Brunnenhof weiterhin leer gefegt bleiben.

Titelfoto: Alice Nägle/TAG24

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