Nach Messerangriff in Regionalzug: Senatorin weist Kritik zurück

Hamburg - Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (39, Grüne) hat nach dem tödlichen Messerangriff in einem Regionalzug in Brokstedt Vorwürfe am Umgang ihrer Behörde mit dem Tatverdächtigen zurückgewiesen.

Hamburgs Justizsenatorion Anna Gallina (39, Grüne) weist die Kritik an ihrer Behörde im Umgang mit dem Tatverdächtigen des Messerangriffs von Brokstedt zurück. (Archivbild)
Hamburgs Justizsenatorion Anna Gallina (39, Grüne) weist die Kritik an ihrer Behörde im Umgang mit dem Tatverdächtigen des Messerangriffs von Brokstedt zurück. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa

"Wir haben alle Maßnahmen unternommen, die vorgesehen sind", sagte die Grünen-Politikerin dem NDR "Hamburg Journal" am Montagabend.

Es sei alles passiert, was laut Resozialisierungsgesetz mit Untersuchungshäftlingen passieren solle. Noch am Tag seiner Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Billwerder sei der wohnungslose 33-Jährige im Winternotprogramm der Stadt angekommen.

Es habe zudem eine Perspektivberatung gegeben.

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Die Hamburger Bürgerschaft befasst sich am Mittwoch mit der tödlichen Messerattacke. Die AfD-Fraktion hat das Thema zur Aktuellen Stunde angemeldet.

Tatverdächtiger war wenige Tage zuvor aus U-Haft entlassen worden

Nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug in Brokstedt haben Menschen Kerzen und Blumen am Bahnhof des Ortes ausgelegt.
Nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug in Brokstedt haben Menschen Kerzen und Blumen am Bahnhof des Ortes ausgelegt.  © Daniel Bockwoldt/dpa

Dem staatenlosen Palästinenser Ibrahim A. wird vorgeworfen, am vergangenen Mittwoch in dem Regionalzug mit einem Messer auf andere Reisende eingestochen zu haben. Eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger wurden getötet, fünf weitere Fahrgäste verletzt.

A. war erst wenige Tage zuvor nach einjähriger Untersuchungshaft aus der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder entlassen worden, wo er wegen eines Gewaltdelikts - ebenfalls mit einem Messer - einsaß.

Der 33-Jährige war zwar zu einem Jahr Haft verurteilt worden und saß auch ein Jahr in Haft. Da aber das Urteil nicht rechtskräftig war, galt die Zeit offiziell als Untersuchungs- und nicht als Strafhaft.

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Gallina war wegen des Umgangs ihrer Behörde mit dem Tatverdächtigen von der Opposition kritisiert worden.

Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa

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