Flüssigkeitsaustritt am früheren Atomkraftwerk Biblis

Von Christine Schultze

Biblis - Flüssigkeit ausgetreten! Am früheren Atomkraftwerk Biblis (Südhessen) ist es nach Angaben des hessischen Umweltministeriums zu einem meldepflichtigen Ereignis gekommen.

Am ehemaligen AKW Biblis ist Flüssigkeit aus einem Atommüll-Fass ausgetreten.
Am ehemaligen AKW Biblis ist Flüssigkeit aus einem Atommüll-Fass ausgetreten.  © Andreas Arnold/dpa

Bei einer routinemäßigen Überprüfung am vergangenen Freitag seien im Positionslager des Blocks B des kernbrennstofffreien ehemaligen Kernkraftwerks Korrosion sowie ein Flüssigkeitsaustritt aus einem 200-Liter-Fass festgestellt worden, teilte das Ministerium in Wiesbaden mit.

In dem Fass würden seit 2002 höheraktive Abfälle gelagert. Die Flüssigkeit habe ein weiteres, darunter befindliches 200-Liter-Fass kontaminiert.

Die Betreiberin des ehemaligen Kernkraftwerkes, die RWE Nuclear GmbH, hatte das Ereignis dem Ministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet.

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Den Angaben zufolge wurde der Vorfall nach der internationalen Bewertungsskala INES für nukleare Ereignisse mit der Stufe 0 bewertet - das heiße, dass es "keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung" habe.

Bei der Überprüfung habe sich gezeigt, dass sämtliche Flüssigkeit bereits ausgetrocknet gewesen sei. Die Kontamination habe sich auf die Außenseite der beiden Fässer beschränkt.

Keine Gefahr für Personal und Umgebung

Zwei der vier Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerkes Biblis sind im Februar 2023 bereits abgerissen worden. Das AKW befindet sich derzeit weiterhin in der Abbauphase.
Zwei der vier Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerkes Biblis sind im Februar 2023 bereits abgerissen worden. Das AKW befindet sich derzeit weiterhin in der Abbauphase.  © Frank Rumpenhorst/dpa

In Abstimmung mit dem Ministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde solle der Inhalt beider Fässer umverpackt werden.

Radiologische Auswirkungen außerhalb der Anlage habe es nicht gegeben. "Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden", hieß es in der Mitteilung.

Nach den deutschen Meldekriterien sei das Ereignis in die Kategorie N, also "Normal", eingestuft und fristgerecht innerhalb von fünf Werktagen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet worden.

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Für eine abschließende Bewertung werde ein atomrechtlicher Sachverständiger hinzugezogen.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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