Mord mit Armbrust in Klinik: Letztes Wort ist noch nicht gefallen

Von Nicole Schippers

Kassel - Das letzte Wort ist noch nicht gefallen: Das Urteil gegen einen 59-Jährigen, der vor gut einem Jahr eine 50 Jahre alte Frau in einer Klinik in Bad Zwesten mit einer Armbrust getötet haben soll, wird zunächst nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung des Angeklagten (59) hat Revision eingelegt.
Die Verteidigung des Angeklagten (59) hat Revision eingelegt.  © Nicole Schippers/dpa

Die Verteidigung habe bereits Revision gegen die Verurteilung des Mannes eingelegt, schilderte ein Sprecher des Landgerichts Kassel auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im nächsten Schritt werde das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft.

Die 10. Große Strafkammer hatte den angeklagten Mann im Dezember 2025 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte sie die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Die Richter waren den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt.

Nach der Überzeugung des Gerichts tötete der Angeklagte die 50-Jährige am 4. Dezember des Jahres 2024 wegen Erbstreitigkeiten mit deren Bruder mit einer Armbrust an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik in Bad Zwesten (Landkreis Kassel).

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Der Bruder des Opfers war mit der Mutter des Beschuldigten zusammen und hatte offenbar ein Haus übertragen bekommen.

Es folgte ein jahrelanger Streit, bei dem der Angeklagte den Bruder des Opfers und dessen Familie mehrfach bedrohte.

Prozess in Kassel: Verteidiger sehen Mordmerkmale nicht als erfüllt an

Eine entsprechend angeordnete forensische Gutachterin attestierte dem 59-Jährigen, der zuletzt im bayerischen Landkreis Passau gelebt hatte, volle Schuldfähigkeit. Zu den Vorwürfen äußerte sich der Mann während des Verfahrens bis zuletzt nicht.

Die Verteidiger hatten keinen konkreten Antrag gestellt. Im Gegensatz zur Anklage sahen sie die von der ins Feld geführten Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe sowie Grausamkeit im Prozess als nicht erfüllt an.

Titelfoto: Nicole Schippers/dpa

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