Heute vor 36 Jahren: DDR führte den waffenlosen Dienst außerhalb der Armee ein

Heute vor 36 Jahren, am 1. März 1990, führte die DDR erstmals einen gesetzlich geregelten Zivildienst ein. Die Verordnung schuf einen zivilen Ersatz zum Wehrdienst - umgesetzt nur wenige Monate vor dem Ende des Staates.

Viele weitere Ereignisse aus der ehemaligen DDR und ganz Deutschland gibt's unter Heute vor ... Jahren.

Berlin 1990: Demonstration zur Abschaffung der Wehrpflicht in der DDR.
Berlin 1990: Demonstration zur Abschaffung der Wehrpflicht in der DDR.  © Wikimedia Commons/Bundesarchiv/Bild 183-1990-0503-045/Settnik, Bernd/CC-BY-SA 3.0/CC BY-SA 3.0 DE

Seit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 1962 war der Dienst in der Nationalen Volksarmee (NVA) für junge Männer zwischen 18 und 26 Jahren verpflichtend. Eine vollständige Wehrdienstverweigerung war nicht vorgesehen, und wurde unter Umständen sogar mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft.

Ab 1964 existierten mit den Bausoldaten (Synonym: Spatensoldaten) zwar waffenlose Einheiten, diese blieben jedoch Teil der militärischen Strukturen. Ein eigenständiger ziviler Ersatzdienst fehlte lange Zeit.

Schließlich wurde die "Verordnung über den Zivildienst in der DDR" im Zuge der politischen Umbrüche sowie wachsender gesellschaftlicher Forderungen nach individuellen Rechten Ende 1989 erarbeitet und im Februar 1990 im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde der 1. März 1990 festgelegt.

Heute vor 133 Jahren: Eine Idee versetzt die Welt in Bewegung
Heute vor ... Jahren Heute vor 133 Jahren: Eine Idee versetzt die Welt in Bewegung

Damit regelte erstmals ein eigenständiger Rechtsakt die Möglichkeit, den Wehrdienst durch einen zivilen Ersatzdienst außerhalb militärischer Organisationen zu leisten.

Festgelegt wurden unter anderem die Dauer des Zivildienstes, die Einsatzbereiche sowie die Zuständigkeit ziviler staatlicher Stellen.

Übrigens: Im Gegensatz zur DDR gab es für Kriegsdienstverweigerer in der Bundesrepublik bereits seit 1961 die Möglichkeit, den Wehrersatzdienst in Form des Zivildienstes abzuleisten.

Wer betroffen war und wie der Zivildienst organisiert wurde

Betroffen waren wehrpflichtige Männer, die den Militärdienst aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnten und einen entsprechenden Antrag auf Zivildienst stellten. Nach dessen Anerkennung wurden sie zivilen Einsatzstellen zugewiesen.

Die Tätigkeiten umfassten vor allem Arbeiten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Behinderten- und Altenheimen, aber auch Einsätze in kommunalen Einrichtungen, etwa im technischen Dienst, in Versorgungsbetrieben oder bei öffentlichen Trägern sozialer Dienstleistungen.

Die Dauer des Zivildienstes wurde per Verordnung auf 12 Monate festgelegt.

Wie ging es mit dem Zivildienst nach der Wiedervereinigung weiter?

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 wurde die NVA aufgelöst. Ein Teil ihres Personals und Materials wurde von der Bundeswehr übernommen.

Gleichzeitig trat in den neuen Bundesländern das westdeutsche Recht vollständig in Kraft - darunter das Wehrpflichtgesetz und das Zivildienstgesetz. Der DDR-Bausoldatendienst wurde nicht fortgeführt, sondern vollständig durch das westdeutsche System ersetzt. Damit unterlagen nun auch Männer aus Ostdeutschland der Wehrpflicht der Bundeswehr.

Wer den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigerte, konnte stattdessen regulären Zivildienst leisten, etwa in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder im Rettungsdienst.

Nachdem die Wehrpflicht 2011 in Deutschland ausgesetzt wurde, liefen auch die Zivildienstverhältnisse aus. Seit 2012 existiert der Zivildienst hierzulande nicht mehr.

Titelfoto: Wikimedia Commons/Bundesarchiv/Bild 183-1990-0503-045/Settnik, Bernd/CC-BY-SA 3.0/CC BY-SA 3.0 DE

Mehr zum Thema Heute vor ... Jahren: