Heute vor 32 Jahren, am 11. Juni 1994, wurde § 175 StGB abgeschafft. Mehr als 120 Jahre war der sogenannte "Schwulenparagraf" Teil des Strafrechts und stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.
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Die Strafbarkeit von Homosexualität geht auf religiöse Vorstellungen der Spätantike und des Mittelalters zurück. Gleichgeschlechtliche Handlungen galten als schwere Sünde und wurden bis ins 18. Jahrhundert teils mit dem Tod bestraft.
Mit der Aufklärung wurde das Strafmaß zwar gemildert, eine vollständige Entkriminalisierung blieb jedoch meist aus. Eine Ausnahme bildete Bayern, das 1813 auf Grundlage französischer Vorbilder auf eine Strafbarkeit verzichtete.
Mit dem Strafgesetzbuch von 1871 setzte sich schließlich die preußische Linie durch: sexuelle Handlungen zwischen Männern blieben strafbar und wurden im Reichsstrafgesetzbuch als § 175 verankert.
Das Gesetz betraf ausschließlich männliche Homosexualität und führte häufig zu strafrechtlichen Verurteilungen, die in der Regel mit Gefängnis sowie erheblichen sozialen Folgen verbunden waren.
Entwicklung und Verschärfung im 20. Jahrhundert
Während der NS-Zeit, ab etwa 1935, wurde § 175 erheblich verschärft. Die Strafbarkeit wurde ausgeweitet, wodurch deutlich mehr Männer verfolgt und verurteilt wurden. Nun waren bereits Zungenküsse, Umarmungen oder das bloße Begehren strafbar.
Bis 1945 sollen bis zu 50.000 Männer wegen Homosexualität verurteilt worden sein, von denen mehrere Tausend in Konzentrationslager gebracht und entsprechend mit dem "Rosa Winkel" gekennzeichnet wurden. Nur wenige überlebten die Zeit.
Nach 1945 blieb die verschärfte Fassung in der Bundesrepublik Deutschland zunächst bestehen. Erst Ende der 1960er-Jahre begann eine schrittweise Reform. 1969 wurden einvernehmliche Handlungen zwischen erwachsenen Männern teilweise entkriminalisiert, zunächst ab 21 Jahren. 1973 wurde die Altersgrenze auf 18 Jahre gesenkt.
In der DDR galt bereits seit den späten 1950er-Jahren eine weniger strenge Praxis. 1968 wurde eine neue Regelung eingeführt, die zudem nicht mehr nur auf sexuelle Handlungen zwischen Männern abzielte, sondern auch zwischen Frauen und minderjährigen Mädchen.
Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde das Strafrecht vereinheitlicht. Im Zuge dessen wurde § 175 im Jahr 1994 vollständig aufgehoben.
Viele Verurteilungen blieben jahrzehntelang bestehen. Erst 2017 beschloss der Deutsche Bundestag die Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten Personen. Die Urteile wurden aufgehoben und ein Anspruch auf Entschädigung geschaffen.
Schätzungen zufolge wurden allein in der Bundesrepublik rund 50.000 Männer auf Grundlage des Paragrafen verurteilt.