Heute vor 40 Jahren: Dieser Polizeieinsatz eskalierte und setzte Hunderte Menschen fest

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Heute vor 40 Jahren, am 8. Juni 1986, kam es in der Hansestadt zu einem der umstrittensten Polizeieinsätze Deutschlands, der bis heute als "Hamburger Kessel" bekannt ist. Bei Demonstrationen gegen Atompolitik kesselten Einsatzkräfte in der Innenstadt mehrere hundert Menschen ein und hielten sie stundenlang fest.

Welche Ereignisse sich außerdem jähren, erfährst Du hier: heute vor ... Jahren.

Von Polizeibeamten eingekesselte Demonstranten (Symbolfoto).
Von Polizeibeamten eingekesselte Demonstranten (Symbolfoto).  © Jonas Naimark/CC BY 3.0/Wikimedia Commons

Dem "Hamburger Kessel" am 8. Juni 1986 ging eine angespannte politische und gesellschaftliche Lage voraus, die stark von Konflikten rund um die Atompolitik geprägt war.

Nur wenige Wochen zuvor hatte sich die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ereignet (April 1986). In der Bundesrepublik führte das zu einer neuen Welle von Protesten gegen Kernenergie. Auch in Hamburg riefen Umweltgruppen zu Demonstrationen auf.

So fand am 7. Juni ein Protestzug gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes in Brokdorf (Schleswig-Holstein) statt. Dabei wurden allerdings Zufahrtswege von Polizeibeamten blockiert, in deren Folge es zu etlichen Sachbeschädigungen und Konfrontationen kam.

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Die Teilnehmer sahen sich um ihr Demonstrationsrecht gebracht und hielten daher spontan am nächsten Tag, dem 8. Juni 1986, einen unangekündigten Protestmarsch ab.

Ablauf des Polizeieinsatzes

Gegen Mittag am 8. Juni versammelten sich mehr als 800 Menschen auf dem Heiligengeistfeld im Hamburger Stadtteil St. Pauli, um gegen die polizeiliche Willkür zu demonstrieren.

Aus Sicht der Einsatzkräfte bestand der Verdacht, dass aus der Gruppe heraus Straftaten begangen werden könnten. Außerdem wurden unter den Teilnehmern unter anderem RAF-Sympathisanten sowie Autonome vermutet. Um Störungen oder Gefahren abzuwehren, umschloss die Polizei schließlich die Demonstranten vollständig und verhinderte das Verlassen des Bereichs.

Die Betroffenen konnten sich nicht frei bewegen, wurden zum Teil mit Schlagstöcken unter Kontrolle gehalten und waren über einen langen Zeitraum unter unwürdigen Umständen eingeschlossen. Zum Beispiel wurden Toilettengänge untersagt, woraufhin sich einige Menschen in aller Öffentlichkeit erleichtern mussten.

Nur wer seine Personalien angab und sich vorläufig festnehmen ließ, soll die Versammlung verlassen haben dürfen. Das wurde jedoch nur von wenigen Teilnehmern beansprucht.

Letztlich war es weit nach Mitternacht, also mehr als dreizehn Stunden nach Beginn der Einkesselung, als die letzten Demonstranten auf Polizeiwachen gebracht wurden.

Hamburger Kessel - Rechtliche Aufarbeitung

Die Folgen beschäftigen die Justiz noch jahrelang. Der Fall ging schließlich bis vor das Bundesverfassungsgericht, wo die Richter klarstellten, dass vor allem die lange Dauer der Freiheitsentziehung nicht mit den Grundrechten vereinbar war.

Gleichzeitig betonte das Gericht, dass solche Maßnahmen nicht grundsätzlich verboten sind - sie müssen aber verhältnismäßig sein, zeitlich begrenzt bleiben und auf strengen rechtlichen Vorgaben basieren.

Der Hamburger Kessel von 1986 wirkt bis heute nach. Immer wieder wird bei großen Polizeieinsätzen auf die damaligen Ereignisse verwiesen. Der Fall gilt als wichtiger Maßstab dafür, wie weit Polizei bei Demonstrationen gehen darf und wo die Grenzen liegen.

Titelfoto: Jonas Naimark/CC BY 3.0/Wikimedia Commons

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