Heute vor 73 Jahren: Ein Wendepunkt - oder nur ein Anfang?

Heute vor 73 Jahren, am 31. März 1953, wurde von den Vereinten Nationen (UN oder UNO) ein Beschluss zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen verabschiedet. Was wie ein Sieg klingt, war jedoch keine Zauberformel, die Diskriminierung über Nacht verschwinden ließ.

Welche Ereignisse sich außerdem jähren, erfährst Du unter: heute vor … Jahren.

Die Resolution vom 31. März 1953 war die Basis für viele folgende entscheidende Beschlüsse. (Symbolbild)
Die Resolution vom 31. März 1953 war die Basis für viele folgende entscheidende Beschlüsse. (Symbolbild)  © Wikimedia Commons/Public Domain/Deutsche Bundespost

Bis dahin gab es in nur 35 der 74 UNO-Mitgliedsstaaten das Frauenwahlrecht. In den meisten Staaten waren Frauen nicht nur ohne politische Mitbestimmung, sondern generell rechtlich und gesellschaftlich den Männern untergestellt.

Mit der UNO-Resolution vom 31. März 1953 in New York unterzeichneten 17 Staaten ein Abkommen, das Frauen das Recht auf politische Teilhabe sichern und ihnen ein aktives sowie passives Wahlrecht garantieren sollte.

Ein Meilenstein - zumindest auf dem Papier.

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Die Umsetzung blieb nämlich herausfordernd. Dennoch war der Beschluss ein bedeutender symbolischer Schritt hin zu rechtlicher und gesellschaftlicher Gleichstellung.

Gleichberechtigung in der BRD: Viel Theorie, wenig Praxis

In der Bundesrepublik war die Gleichberechtigung seit 1949 im Grundgesetz (Artikel 3, §2) niedergeschrieben - aber nur theoretisch.

Im Bundestag lehnten sich Männer weiterhin mit sämtlichen Tricks dagegen auf. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beinhaltete auch künftig diskriminierende Regelungen.

Die Realität der Frauen: Frauen brauchten bis 1958 die Erlaubnis ihres Mannes, um arbeiten zu gehen. Ehemänner bestimmen außerdem über Finanzen, Alltag und Kindererziehung. Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, nach dem Frauen offiziell nicht mehr rechtlich untergeordnet waren.

Aber selbst mit den Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch bestanden die Rollenbilder weiterhin: "Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." (Artikel 1, §1356)

Trotz Beschlüssen und Erfolgen: Das klassische Rollenbild hält weiterhin an.
Trotz Beschlüssen und Erfolgen: Das klassische Rollenbild hält weiterhin an.  © 123RF/cameramuse

DDR: Fortschritt mit Einschränkungen

In der DDR war die Gleichstellung bereits seit Beginn gesetzlich festgeschrieben. Mütter konnten auch mit Kindern arbeiten und studieren, Familie und Beruf besser vereinbaren. Kinderbetreuung wurde teilweise als Aufgabe der Gesellschaft gesehen. Doch auch hier blieben klassische Rollenverteilungen und gesellschaftliche Strukturen bestehen.

Bedeutung des Beschlusses

Die UNO-Resolution ein durchschlagender Erfolg? Zunächst kaum. Noch 1980 zeigte die Zweite Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen die Realität: Frauen, die die Hälfte der Weltbevölkerung ausmachen und fast zwei Drittel aller Arbeitsstunden leisten, verdienen gleichzeitig aber nur ein Zehntel des Welteinkommens und verfügen insgesamt über weniger als ein Hundertstel des Weltvermögens.

Der 31. März 1953 war kein magischer Wendepunkt, aber ein entscheidender Anfang. Neben der Einführung vom Frauenwahlrecht in vielen Staaten war er außerdem die Basis für weitere Vereinbarungen, wie die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW 1979).

Bis heute kämpfen Frauen in vielen Ländern für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung.

Titelfoto: Bildmontage: Wikimedia Commons/Public Domain/Deutsche Bundespost, Wikimedia Commons/Public Domain/Joowwww

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