Heute vor 76 Jahren, am 21. April 1950, begannen im sächsischen Waldheim die sogenannten Waldheimer Prozesse. Über 3300 ehemalige Internierte sowjetischer Speziallager wurden verurteilt - teilweise in wenigen Stunden pro Verfahren. Der Prozessverlauf gilt heute als prägendes Beispiel fehlender Rechtsordnung der frühen DDR-Justiz.
Aufsehenerregende Ereignisse aus der Vergangenheit sind unter heute vor ... Jahren aufgelistet.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren in der sowjetischen Besatzungszone Tausende Menschen in sogenannten Speziallagern interniert worden. Anfang 1950 löste die Sowjetunion diese Lager auf und übergab viele Inhaftierte an die Justiz der gerade gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
Die überstellten Personen, denen Kriegs- bzw. nationalsozialistische Verbrechen zum Vorwurf gemacht wurden, kamen in Waldheim vor Gericht. Die Verhandlungen wurden vom 21. April bis zum 29. Juni 1950 von speziellen Strafkammern des Landgerichts Chemnitz durchgeführt.
Oft dauerten die Verfahren nur Stunden. Die Angeklagten hatten kaum Zugang zu Anwälten, die Verteidigungsmöglichkeiten waren stark eingeschränkt und in vielen Fällen stützten sich die Gerichte ausschließlich auf vorliegende sowjetische Akten.
Auch wenn die belastenden Vorwürfe gegen viele Angeklagte tatsächlich zutrafen, stehen die Waldheimer Prozesse bis heute als Symbol für fehlende Rechtsstaatlichkeit in der frühen DDR.
Wie lauteten die Urteile?
Die meisten Waldheimhäftlinge wurden allein wegen ihrer Mitgliedschaft in NS-Organisationen verurteilt, oft ohne Nachweis einer konkreten Straftat. Teilweise beruhte die Inhaftierung sogar nur auf böswilliger Verleumdung.
Gleichzeitig gab es unter den Verurteilten aber auch Personen, die tatsächlich schwerer Verbrechen schuldig waren, die jedoch ebenfalls ohne rechtsstaatlich korrektes Verfahren verurteilt wurden.
Insgesamt fällten die Strafkammern 3308 Urteile. Die Strafen reichten von langjährigen Freiheitsstrafen bis zu lebenslangen Haftstrafen. Zugleich wurden 32 Todesurteile ausgesprochen, von denen 24 Anfang November 1950 vollzogen wurden. Mehr als 470 Internierte verstarben aufgrund mangelnder Hygiene und Versorgung in der Haft.
Bereits 1952 verließen mehr als 1600 Verurteilte schon wieder die Haft, nachdem die DDR‑Justiz eigene Verurteilungen überprüfte und zahlreiche Freilassungen anordnete.
Waldheimer Prozesse - wie heute darüber gedacht wird
In der historischen Forschung gelten die Waldheimer Prozesse als juristisch nicht einwandfreie Gerichtsverfahren. Vielmehr werden sie als Ausdruck politisch motivierter Justizpraxis in den ersten Jahren der DDR gewertet. Die Verfahren stehen im Kontext der Nachkriegszeit, als politische und sicherheitsrechtliche Überlegungen oft Vorrang vor rechtsstaatlichen Standards hatten.
Sprich: Die Waldheimer Prozesse wurden von der SED überwacht, die Richter waren regimetreu ausgebildet und die Urteile sollten im Sinne der SED sowie den sowjetischen Besatzern ausgesprochen werden.
Heute werden die Urteile teilweise als Unrecht anerkannt, und zahlreiche Verurteilungen wurden nach der deutschen Wiedervereinigung rechtlich überprüft oder aufgehoben.