Heute vor 34 Jahren entschieden Staatschefs über die Zukunft Europas

Am 7. Februar 1992 einigten sich vor 34 Jahren Staats- und Regierungsverantwortliche in Europa auf eine gemeinsame politische und wirtschaftliche Marschroute. Ein unterzeichnetes Dokument markierte den Startschuss für die Europäische Union.

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Der Vertrag von Maastricht war ein wichtiges Dokument auf dem Weg zur heutigen EU.  © Geert Vanden Wijngaert/AP/dpa

Geschichtsexperten wissen: Es geht um den Vertrag von Maastricht. Den Namen verdankt er der niederländischen Stadt, in der er unterzeichnet wurde.

Mit diesem Dokument legten die folgenden zwölf Staaten den Grundstein für die EU, wie man sie heutzutage kennt:

  • Deutschland
  • Belgien
  • Frankreich
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Dänemark
  • Irland
  • Griechenland
  • Portugal
  • Spanien
  • Vereinigtes Königreich
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Man einigte sich abgesehen von wirtschaftlicher Zusammenarbeit auch auf eine einheitlichere politische Ausrichtung.

Für Deutschland unterschrieben damals Finanzminister Theo Waigel (86, CSU) und Außenminister Hans-Dietrich Genscher (89, FDP).

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Was wurde konkret im Vertrag von Maastricht beschlossen?

Mit dem Vertrag von Maastricht schafften die zwölf Staaten die Voraussetzungen für eine einheitliche Währung - den Euro, der ein Jahrzehnt später im Januar 2002 eingeführt wurde.

Zudem wurden eine einheitliche Ausrichtung bei Außen- und Sicherheitspolitik, eine gemeinsame Linie in Sachen Innenpolitik und Justiz sowie eine zukünftige Unionsbürgerschaft beschlossen.

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Zusätzlich hielt man die sogenannten Maastricht-Kriterien fest. Darin standen klare Regeln zu Schulden, Inflation, Wechselkursen und Zinssätzen für Länder, die zum Euro-Raum gehören (wollen):

  • maximal drei Prozent jährliche Neuverschuldung
  • höchstens 60 Prozent des Bruttosozialprodukts als Gesamtschulden

Bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen Geldstrafen und es greift ein Defizitverfahren: Ein betroffener Staat muss dann mit der EU-Kommission an wirtschaftlicher Stabilisierung arbeiten.

Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" erinnert an Vertrag von Maastricht

Wegen zunächst ausbleibender Zustimmung der dänischen Bevölkerung und einer Verfassungsklage in Deutschland konnte der Vertrag von Maastricht trotz Unterzeichnung am 7. Februar 1992 erst am 1. November 1993 in Kraft treten.

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