Heute vor 54 Jahren: Die DDR ging neue Wege im Schwangerschaftsrecht

Heute vor 54 Jahren, am 9. März 1972, verabschiedete die Volkskammer der DDR das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft. Es erlaubte Frauen, innerhalb der ersten zwölf Wochen selbst über einen Abbruch zu entscheiden. Das Gesetz blieb bis zur Wiedervereinigung 1990 gültig.

Weitere prägende Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte gibt es hier: Heute vor ... Jahren.

In der DDR durften Frauen ab 1972 selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.  © 123rf/olgasab

Die DDR verstand sich als sozialistischer Staat mit Gleichberechtigung der Geschlechter. Frauen waren überwiegend berufstätig, Kinderbetreuung und Gesundheitsversorgung staatlich organisiert.

Frühere Abbrüche waren nur unter medizinischen oder eugenischen Indikationen erlaubt, also wenn z. B. Lebensgefahr für die werdende Mutter bestand oder bei einem Elternteil eine schwere Erbkrankheit vorlag.

Mit der im Gesetz verankerten Fristenregelung erhielten Frauen erstmals eine eigenständige Entscheidungsmöglichkeit in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft.

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Das beinhaltete das Gesetz:

  • Fristenlösung: Abbruch ohne besondere medizinische oder soziale Indikation bis zur 12. Schwangerschaftswoche.

  • Ärztliche Durchführung: Nur durch Ärzte in staatlichen medizinischen Einrichtungen.

  • Beratung: Ärztlich vorgesehen, über Bedeutung und Risiken des Eingriffs sowie mögliche Verhütungsmethoden.

  • Kosten: Abgedeckt durch das öffentliche Gesundheitssystem.

Das Gesetz von 1972 war Teil einer umfassenderen Familien- und Sozialpolitik, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie auf gesundheitliche Versorgung abzielte.

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Besonderheit: Das am 9. März 1972 von der Volkskammer verabschiedete Gesetz zur Schwangerschaftsunterbrechung war das erste und letzte Gesetz in der DDR-Geschichte, welches mit Gegenstimmen verabschiedet wurde.

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Drastischer Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche nach Gesetzbeschluss

Nach Einführung der Fristenregelung stieg die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zunächst stark an, erreichte 1973 mehr als 113.000 und Anfang der 1980er-Jahre nochmals über 96.000. Bis 1989 sank die Anzahl auf unter 74.000, womit die DDR im Vergleich zu anderen osteuropäischen Staaten die niedrigste Abbruchquote gehabt haben soll.

Dennoch blieb auch nach Einführung der Fristenregelung der Schwangerschaftsabbruch ein Tabuthema. Frauen, die eine Abtreibung vornehmen ließen, wurden weiterhin stark kritisiert.

Vorwort zum Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. März 1972.  © Amtliche Bekanntmachung/herausgegeben vom Büro des Ministerrats der DDR/Public domain/via Wikimedia Commons

Unterschied zur Rechtslage in der Bundesrepublik

In der BRD war der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB grundsätzlich strafbar. 1974 wurde zwar eine Fristenregelung beschlossen, die jedoch 1975 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.

Damit bestand ein deutlicher Rechtsunterschied zwischen DDR und BRD.

Im Zuge der Wiedervereinigung 1990 wurden einige Paragrafen des DDR-Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft aufgehoben.

Schließlich trat das Gesetz 1993 vollständig außer Kraft, nachdem das Bundesverfassungsgericht über eine bundeseinheitliche Neuregelung der Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch entschieden hatte.

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