Heute vor 75 Jahren, am 15. Oktober 1950, fand die erste Wahl zur Volkskammer der DDR statt. Die Wahlberechtigten konnten jedoch nicht frei entscheiden, sondern nur einer vorgefertigten Liste zustimmen.
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15. Oktober 1950: Die erste Wahl zur Volkskammer der DDR
Am 15. Oktober 1950 fanden die erste Wahl zur Volkskammer sowie die Wahlen zu Landtagen, Kreistagen und Gemeindevertretungen in der DDR statt. Die Wahlbeteiligung lag offiziell bei 98,53 Prozent.
Die erste Wahl der DDR war eine sogenannte Scheinwahl, weil man lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abstimmen konnte und die Wahl auch keinen Einfluss auf die Stärke der Fraktionen hatte. Deren Größe wurde bereits im Voraus festgelegt.
Nach offiziellen Angaben kam die von der SED dominierte Einheitsliste auf 99,72 Prozent der Stimmen. Die restlichen 0,28 Prozent hätten ungültige Stimmen abgegeben.
Dass die Wahl nicht frei war, widersprach den Vorgaben der DDR-Verfassung und sorgte für viel Unmut in der Bevölkerung, den aber nur wenige öffentlich äußerten.
Protest gegen Scheinwahl der DDR endet im Knast
Der damals 18-jährige Schüler Hermann Joseph Flade (*1932, †1980) protestierte 1950 mit selbst gedruckten Flugblättern gegen die undemokratischen Wahlen in der DDR und wurde nach einem Zwischenfall mit der Polizei verhaftet. In einem Schauprozess verurteilte man ihn zunächst zum Tode, das Urteil wurde aber später nach Protesten in 15 Jahre Zuchthaus umgewandelt.
Nach seiner Haftentlassung 1960 floh Hermann Joseph Flade in den Westen. Dort studierte er Politikwissenschaft sowie Philosophie und engagierte sich bis zu seinem Tod politisch gegen das DDR-Regime.