Heute vor 52 Jahren: Wurden Millionen Jugendliche über Nacht zu Erwachsenen?
Heute vor 52 Jahren, am 22. März 1974, entschloss sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Alter der Volljährigkeit herabzusetzen. Eine Entscheidung, die viele junge Menschen etwas später auf ein Mal rechtlich erwachsen macht.
Was sich ebenfalls jährt, erfährst Du unter: heute vor … Jahren.
Das Verständnis von Volljährigkeit änderte sich bereits in der Geschichte stark. Im Spätmittelalter galt man bereits mit zwölf beziehungsweise 14 Jahren als volljährig. Später wurde dieses Alter auf 18 bis 25 Jahre angehoben. Im 19. Jahrhundert war man beispielsweise in Württemberg mit 23, in Preußen mit 21 erwachsen.
Im Deutschen Reich wurde schließlich eine Volljährigkeit mit 21 Jahren einheitlich festgelegt - eine Angabe, die in Westdeutschland bis 1974 bestand.
Am 22. März 1974 beschloss die Regierung dann eine Alterssenkung der Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB).
Gesellschaft und Lebenswirklichkeiten haben sich schließlich gewandelt, ein Großteil der 18- bis 21-Jährigen hatte bereits ein eigenes Einkommen und handelte selbstständig und eigenverantwortlich. Zudem gab es in dem Alter bereits Pflichten und Verantwortlichkeiten wie die Wehrpflicht von über 18-Jährigen, Wahlen sowie Haftung bei unerlaubten Handlungen.
Gegenstimmen gab es aus dem Bundestag daher kaum. Einer von wenigen Kritikern warnte jedoch vor allem in Zeiten von vermehrten Generationenkonflikten vor dem Senken des elterlichen Einflusses.
Übrigens: In der DDR trat ein solches Gesetz zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre bereits am 22. Mai 1950 in Kraft.
Was brachte der Beschluss?
Formal folgte am 31. Juli 1974 das "Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters". Am 1. Januar 1975 trat es in Kraft - mit einer kuriosen Folge: Rund zweieinhalb Millionen zwischen 1954 und 1957 geborene Teenager wurden gleichzeitig über Nacht volljährig und geschäftsfähig.
Volljährig stand einem Folgendes offen: heiraten, Verträge schließen, hochprozentigen Alkohol kaufen, Lotto spielen, Clubs besuchen, und inzwischen Cannabis im gesetzlichen Rahmen anbauen, kaufen und konsumieren.
Eine Besonderheit blieb dabei jedoch das Strafrecht: Zwischen 18 und 21 galt man strafrechtlich weiterhin als Heranwachsender. Je nach Reife greift das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.
Weltweit variiert das Volljährigkeitsalter auch heute noch. Volljährig ist man mancherorts mit 16 und jünger, andererseits erst mit 21 Jahren.
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