Heute vor 36 Jahren: Dieser Beschluss eröffnete DDR-Schülern neue Chancen
Heute vor 36 Jahren, am 10. Mai 1990, wurde eine wichtige Entscheidung für das Bildungssystem im vereinigten Deutschland getroffen. Die Kultusministerkonferenz beschloss die Voraussetzungen zur "Zulassung von Hochschulzugangsberechtigten aus der DDR an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland". Damit konnten Abiturienten aus der DDR erstmals offiziell an Hochschulen in der Bundesrepublik studieren.
Historische Ereignisse aus der DDR und der Bundesrepublik gibt's unter "heute vor ... Jahren".
Mit dem Beschluss vom 10. Mai 1990 wurde festgelegt, dass Hochschulzugangsberechtigungen aus der DDR grundsätzlich für ein Studium an westdeutschen Hochschulen anerkannt werden können.
Abiturientinnen und Abiturienten der sogenannten Erweiterten Oberschule (EOS) erhielten damit Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen in der Bundesrepublik.
Die Regelung war Teil der politischen und administrativen Annäherung der Bildungssysteme in Ost- und Westdeutschland. Später bestätigte auch der Einigungsvertrag in Artikel 37, dass Bildungsabschlüsse aus der DDR weiterhin gültig bleiben.
Für Betroffene bedeutet das: Ein in der DDR erworbenes Zeugnis kann weiterhin bei Bewerbungen, Behörden oder Bildungseinrichtungen vorgelegt werden.
Schulabschlüsse im DDR-Bildungssystem
Das Schulsystem der DDR unterschied sich organisatorisch vom heutigen System, führte jedoch ebenfalls zu allgemein anerkannten Bildungsabschlüssen. Zu den wichtigsten Abschlüssen gehörten:
Abschluss der Polytechnischen Oberschule (POS) nach der 10. Klasse - vergleichbar mit der Mittleren Reife bzw. dem Realschulabschluss
Abitur an der Erweiterten Oberschule (EOS) - entspricht der Allgemeinen Hochschulreife bzw. dem Abitur
Facharbeiterabschluss mit Abitur - damals und heute eine Kombination aus Berufsausbildung bzw. -abschluss und Hochschulreife
Diese Abschlüsse wurden zentral im staatlichen Bildungssystem der DDR vergeben und bildeten die Grundlage für ein Studium oder eine berufliche Ausbildung.
Wann kann eine offizielle Anerkennung notwendig sein?
In den meisten Fällen reicht das originale Schulzeugnis aus der DDR als Nachweis des Abschlusses völlig aus. Man muss also normalerweise nichts extra anerkennen lassen.
Eine zusätzliche formale Bewertung kann jedoch in bestimmten Situationen sinnvoll oder erforderlich sein. Das betrifft beispielsweise Bewerbungen im Ausland, einzelne Verwaltungsverfahren oder besondere Zugangsregelungen für Studiengänge und Ausbildungen.
Wenn solch eine Bewertung gebraucht wird, helfen spezielle Stellen der Bundesländer oder andere zuständige Bildungsbehörden, die Zeugnisse prüfen und einordnen.
Grundsätzlich gilt: Schulabschlüsse, die in der DDR erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit. Sie sind weiterhin Teil des deutschen Bildungssystems und können als Qualifikation genutzt werden.
Titelfoto: Bundesarchiv/Bild 183-K0404-0017-001/CC-BY-SA 3.0/CC BY-SA 3.0 DE/Wikimedia Commons
