Heute vor neun Jahren: Ein Antrag mit europaweiter Wirkung

Heute vor neun Jahren, am 29. März 2017, begann ein neuer Abschnitt der Geschichte der EU: Die damalige Premierministerin Theresa May übergab den formellen Brief an Donald Tusk, den Präsidenten des Europäischen Rates, und aktivierte damit Artikel 50 des EU-Vertrags. Der Brexit-Prozess hatte damit begonnen.

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Referendum als Auslöser

Heute vor neun Jahren reichte Theresa May den Antrag des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU ein.
Heute vor neun Jahren reichte Theresa May den Antrag des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU ein.  © dpa/Pool/PA Wire/Christopher Furlong

Den Anstoß gab ein Referendum am 23. Juni 2016. Dabei handelte es sich um eine konsultative Volksbefragung, deren Ergebnis nicht bindend war.

Unter anderem aufgrund einer dadurch erhofften reduzierten Einwanderung sowie wegen der Unabhängigkeit von der EU stimmte eine knappe Mehrheit für den Austritt.

Da das Ergebnis nicht bindend war, musste das Parlament mit der Aktivierung von Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) den Austritt beschließen.

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Das tat es im Frühjahr 2017 auch - erstmals in der Geschichte der EU -, bevor der Antrag zum Austritt am 29. März 2017 eingereicht wurde.

Verhandlungen

Mit einer zweijährigen Verhandlungsfrist bis 29. März 2019 war dann Zeit, die Austrittsmodalitäten zu verhandeln.

In diesen teilweise sehr hitzigen Verhandlungen wurden Handelsbeziehungen, Grenzfragen - vor allem zwischen Irland und Nordirland -, Bürgerrechte sowie finanzielle Verpflichtungen thematisiert.

Dabei wurde deutlich, dass der Bruch zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU radikaler ausfallen würde, als anfänglich erwartet.

Am 31. Januar 2020 um 23.00 Uhr britischer Zeit trat das Austrittsabkommen in Kraft. Das Vereinigte Königreich gilt für die EU seitdem als Drittstaat.

Titelfoto: dpa/Pool/PA Wire/Christopher Furlong

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