Eigene Tochter (†8) brutal getötet? Vater bricht vor Gericht in Tränen aus

Von Magdalena Henkel

Freiburg - Auch im zweiten Prozess um eine getötete Achtjährige schweigt der angeklagte Vater vor dem Landgericht Freiburg zu den Vorwürfen. Bei den Angaben zu seiner Person und Erzählungen über seine Tochter bricht der 58-Jährige jedoch mehrfach in Tränen aus.

Der Mann steht wegen der Tötung seiner eigenen Tochter (†8) vor Gericht.  © Magdalena Henkel/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im vergangenen Oktober das Kind im Haus seiner Ex-Frau in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) brutal getötet zu haben.

Warum der Angeklagte die Achtjährige mutmaßlich tötete, bleibt am ersten Verhandlungstag des neuen Verfahrens weiter unklar. Laut Anklage habe der 58-jährige Deutsche am Tag der Tat von seiner Ex-Frau verlangt, das gemeinsame Kind zu sehen - was sie wegen eines anstehenden Ausflugs ablehnte. Daraufhin soll er sich zum Haus der Frau begeben haben, die Achtjährige habe ihm die Tür geöffnet. 

Daraufhin soll er sich mit dem Mädchen verbarrikadiert und sie mit stumpfer Gewalt bewusstlos geschlagen haben.

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Als die zur Hilfe eilenden Nachbarn mit einem Blumenkübel eine Fensterscheibe am Haus einschlugen, habe er zum Messer gegriffen und sie damit bedroht. Anschließend soll der Mann das Mädchen mit dem Messer auf brutalste Weise getötet haben.

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Sicherungsverfahren wurde in Strafverfahren überführt

Die Schuldfähigkeit des 58-Jährigen wird geprüft.  © Philipp von Ditfurth/dpa

Das Verfahren startete bereits ein erstes Mal im April als Sicherungsverfahren, da ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten ergab, dass der 58-jährige Deutsche während der Tat schuldunfähig gewesen sein soll. In einem Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung eines Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik.

Dem ersten Gutachten zufolge leidet der Angeklagte unter anderem an Wahnvorstellungen und einer paranoiden Schizophrenie.

Ein zweiter Gutachter kam jedoch zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein soll. In dem neuen Strafverfahren kann es sowohl zu einer Unterbringung in einer forensischen Klinik als auch zu einer Haftstrafe kommen.

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Insgesamt sind bislang sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Mitte August erwartet.

Erstmeldung um 11.04 Uhr, aktualisiert um 13.59 Uhr.

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