Junge (12) erblindet nach Kopfschuss: Teenager wegen versuchten Mordes verurteilt
Von Aleksandra Bakmaz
Rottweil - Nach einem Kopfschuss auf einen Zwölfjährigen hat das Landgericht Rottweil einen Teenager wegen versuchten Mordes verurteilt.
Alles in Kürze
- Teenager verurteilt wegen versuchten Mordes
- Kopfschuss auf 12-Jährigen in Dietingen-Irslingen
- Opfer erblindet nach Schussverletzung
- Täter zeigt Reue und bereut Tat
- Sechs Jahre Jugendhaft für den 14-Jährigen

Der 14-Jährige muss für sechs Jahre in Jugendhaft, wie das Gericht mitteilte. Das Verfahren fand mit Verweis auf das Alter des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte wurde in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die Tat spielte sich demnach am 15. Dezember im Kinderzimmer des Angeklagten in Dietingen-Irslingen (Landkreis Rottweil) ab.
Nach Auffassung der Jugendkammer nahm der Teenager eine geladene manipulierte Schreckschusswaffe an sich und schoss damit in den Bereich der rechten Schläfe des Opfers. Der Junge sei wehrlos gewesen, die beiden hätten zuvor auf dem Bett gechillt.
Der Zwölfjährige wurde durch den Kopfschuss seines Freundes so schwer verletzt, dass er vollständig erblindete.
Wut, Kränkung, Faszination für Waffen und eine gewisse Enthemmung durch Computerspiele hätten die Tat begünstigt. Ein konkretes Motiv konnte die Kammer aber nicht feststellen.
Der Angeklagte habe den Tod des Jungen nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf genommen, so das Gericht weiter.

Teenager zeigt Reue
Am letzten Verhandlungstag hatte der Angeklagte laut Gericht Reue gezeigt. Über seinen Verteidiger habe er erklären lassen, dass er das Geschehene, wenn er könnte, gerne ungeschehen machen möchte und er die Tat bereue. Das Opfer hatte sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.
Mit dem 14. Geburtstag fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht, das stark vom Erziehungsgedanken geprägt ist.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa