Junge (12) erblindet nach Kopfschuss: Teenager wegen versuchten Mordes verurteilt

Von Aleksandra Bakmaz

Rottweil - Nach einem Kopfschuss auf einen Zwölfjährigen hat das Landgericht Rottweil einen Teenager wegen versuchten Mordes verurteilt.

Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild)
Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Der 14-Jährige muss für sechs Jahre in Jugendhaft, wie das Gericht mitteilte. Das Verfahren fand mit Verweis auf das Alter des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte wurde in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Tat spielte sich demnach am 15. Dezember im Kinderzimmer des Angeklagten in Dietingen-Irslingen (Landkreis Rottweil) ab.

Nach Auffassung der Jugendkammer nahm der Teenager eine geladene manipulierte Schreckschusswaffe an sich und schoss damit in den Bereich der rechten Schläfe des Opfers. Der Junge sei wehrlos gewesen, die beiden hätten zuvor auf dem Bett gechillt.

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Der Zwölfjährige wurde durch den Kopfschuss seines Freundes so schwer verletzt, dass er vollständig erblindete.

Wut, Kränkung, Faszination für Waffen und eine gewisse Enthemmung durch Computerspiele hätten die Tat begünstigt. Ein konkretes Motiv konnte die Kammer aber nicht feststellen.

Der Angeklagte habe den Tod des Jungen nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf genommen, so das Gericht weiter.

Seit Mitte Juni musste sich der 14-Jährige wegen versuchten Mordes vor der Jugendkammer des Landgerichts Rottweil verantworten. (Archivbild)
Seit Mitte Juni musste sich der 14-Jährige wegen versuchten Mordes vor der Jugendkammer des Landgerichts Rottweil verantworten. (Archivbild)  © Silas Stein/dpa

Teenager zeigt Reue

Am letzten Verhandlungstag hatte der Angeklagte laut Gericht Reue gezeigt. Über seinen Verteidiger habe er erklären lassen, dass er das Geschehene, wenn er könnte, gerne ungeschehen machen möchte und er die Tat bereue. Das Opfer hatte sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

Mit dem 14. Geburtstag fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht, das stark vom Erziehungsgedanken geprägt ist.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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