Tödlicher Behandlungsfehler bei 16-Jähriger: Uniklinik muss zahlen

Von Marco Krefting

Freiburg/Karlsruhe - Nach dem Tod einer jungen Patientin zahlt das Uniklinikum Freiburg nach eigener Auskunft den Eltern Schadenersatz.

Oberlandesgerichts (OLG) in Karlsruhe stimmte dem Urteil in Freiburg zu. (Archivfoto)
Oberlandesgerichts (OLG) in Karlsruhe stimmte dem Urteil in Freiburg zu. (Archivfoto)  © Uli Deck/dpa

Die genaue Summe müsse nach derzeitiger Erkenntnis noch ermittelt werden und richte sich unter anderem nach den konkreten Kosten, die die Familie gehabt habe, teilte ein Sprecher mit.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe sei rechtskräftig, teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit. "Zum Sachverhalt selbst äußern wir uns nicht."

Das OLG hat nach eigenen Angaben ein Urteil des Landgerichts Freiburg bestätigt, wonach eine 16-Jährige, die 2014 aufgenommen worden war, unzureichend behandelt wurde – obwohl die Symptome eindeutig auf eine Blutvergiftung hindeuteten.

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Die Patientin habe unter anderem zu spät zusätzliche Flüssigkeit und Medikamente zur Stabilisierung des Kreislaufs erhalten. Auf der Intensivstation habe sie zudem mehr als zehn Minuten reanimiert werden müssen und einen Hirnschaden erlitten.

Das OLG bejahte einen groben Fehler, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Entscheidung sei ohne mündliche Verhandlung in einem zweistufigen schriftlichen Beschlussverfahren getroffen worden.

Nach jahrelanger Pflege gestorben

Die 16-Jährige wurde in der Kinder-Notaufnahme behandelt. (Archivfoto)
Die 16-Jährige wurde in der Kinder-Notaufnahme behandelt. (Archivfoto)  © Patrick Seeger/dpa

Die Patientin wurde dem Bericht zufolge über Jahre zu Hause gepflegt, bis sie schließlich im September 2023 starb. Nach Informationen des "Focus" beträgt der sogenannte materielle Schaden 4,2 Millionen Euro.

Zum materiellen Schaden hat der OLG-Senat nach Angaben des Sprechers keine Aussage getroffen beziehungsweise kann das auch nicht, weil er nur über einen Feststellungsantrag zu entscheiden hatte.

"Aus der Gerichtsakte ist bekannt, dass ein vorbehandelnder Arzt seine Haftung anerkannt hatte und von dessen Seite bereits erhebliche Beträge reguliert worden sind (Stand Frühjahr 2021 wohl gut zwei Millionen Euro)."

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Der Sprecher der Uniklinik erklärte der dpa, die Familie mache die Ansprüche direkt bei der Versicherung des Klinikums geltend. Die Patientin sei seinerzeit zunächst in der Kinder-Notaufnahme des Klinikums behandelt worden.

Titelfoto: Bildmontage: Uli Deck/dpa, Patrick Seeger/dpa

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