Doppelmord aus Rache? 31-Jähriger soll Großmutter und deren Mann mit Hammer erschlagen haben

Von Anne-Sophie Schuhwerk

Memmingen - Weil er seine Großmutter und deren Mann im schwäbischen Günzburg mit Hammerschlägen umgebracht haben soll, steht ein 31-Jähriger vor dem Landgericht Memmingen.

Der 31-Jährige (r.) ist des Doppelmordes an seiner Großmutter und deren Ehemann angeklagt. Neben ihm steht sein Anwalt Felix Dimpfl.
Der 31-Jährige (r.) ist des Doppelmordes an seiner Großmutter und deren Ehemann angeklagt. Neben ihm steht sein Anwalt Felix Dimpfl.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Angeklagte schwieg in Absprache mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft zweifachen Mord vor. Sie geht laut Anklageschrift von niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus. 

Hintergrund der Tat sei Rache. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass der Mann der Großmutter seine Mutter missbraucht und die Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe.

Aufgrund dessen sei er an einem Morgen im Juni vergangenen Jahres mit einem Hammer bewaffnet in die Wohnung der 78-Jährigen und des 74-Jährigen eingedrungen. 

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Direkt im Anschluss soll der körperlich überlegene Mann, der an den Händen gefesselt vor Gericht geführt worden ist, auf die beiden Opfer eingeschlagen haben, bis sie tot waren. Die Opfer seien dem Angeklagten in der engen Wohnung schutzlos ausgeliefert und arglos gewesen. Das habe der Angeklagte zielgerichtet ausgenutzt.

Die Mutter soll den Beschuldigten vor der Tat gebeten haben, lediglich den Kontakt zu den Senioren abzubrechen und von weiteren Handlungen abzusehen. Dennoch soll er bereits Tage zuvor begonnen haben, die Tat zu planen.

Angeklagter hat sich freiwillig gestellt

Aus Rache soll er so lange mit einem Hammer auf die Senioren eingeschlagen haben, bis sie tot waren.
Aus Rache soll er so lange mit einem Hammer auf die Senioren eingeschlagen haben, bis sie tot waren.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Nach Gerichtsangaben soll sich der Angeklagte nach der Tat selbst in ein psychiatrisches Krankenhaus begeben und die Tat in einer ersten Vernehmung gestanden haben.

Aller Voraussicht nach wird dieses Geständnis in den kommenden Verhandlungstagen ebenso eine Rolle spielen wie der psychische Zustand des Angeklagten. 

Das Gesetz sieht für Mord zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Eine Ausnahme und damit eine Verkürzung der Freiheitsstrafe ist allerdings möglich, wenn der Verurteilte nur eingeschränkt schuldfähig ist. 

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Derzeit sind für das Verfahren sieben weitere Verhandlungstage geplant. Insgesamt werden 22 Zeugen und vier Sachverständige im Verfahren vernommen.

Verläuft der Prozess nach Plan, wäre Ende April mit einem Urteil zu rechnen.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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