Gerhard B. erschoss drei Nachbarn: So erklärt sein Anwalt die Tat

Augsburg - Im Prozess um einen dreifachen Mord in einem Mehrfamilienhaus in Schwaben hatte der Angeklagte Gerhard B. (64) Gelegenheit, sich selbst zu der Tat im Juli vergangenen Jahres zu äußern.

Der Angeklagte Gerhard B. (64) verfolgte den Auftakt des Prozesses regungslos.
Der Angeklagte Gerhard B. (64) verfolgte den Auftakt des Prozesses regungslos.  © Stefan Puchner/dpa

Er selbst schwieg jedoch weiterhin vor dem Landgericht Augsburg und ließ stattdessen seinen Anwalt Walter Rubach sprechen.

Der erklärte, dass sich sein Mandant an nichts mehr erinnern könnte. Er bedaure das Geschehene und könne es sich nur "als psychische Entgleisung" erklären, so Rubach am Mittwoch.

Der Rentner steht wegen dreifachen Mordes vor Gericht, zudem muss er sich wegen zweifachen versuchten Mordes verantworten.

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Der 64-Jährige aus Langweid am Lech im Landkreis Augsburg, der mehrere Schusswaffen legal besaß, soll ein 49 und 52 Jahre altes Nachbarehepaar im gemeinsamen Treppenhaus binnen weniger Sekunden mit Kopfschüssen quasi hingerichtet haben. Anschließend erschoss er laut Anklage eine 72 Jahre alte Nachbarin durch deren Wohnungstür. Die Frau hatte wohl wegen der Schüsse durch den Türspion geschaut. Darauf habe der Angeklagte spekuliert und der Frau durch einen Schuss knapp neben den Spion in den Schädel gefeuert.

Anschließend soll der Mann zum Wohnhaus des erwachsenen Sohnes der getöteten Rentnerin gefahren sein, um auch den Sohn und dessen Lebensgefährtin zu töten. Er soll viermal auch durch deren Wohnungstür geschossen haben. Beide Bewohner erlitten Armverletzungen, schwebten aber nicht in Lebensgefahr.

Mutmaßlicher Dreifachmörder macht Erinnerungslücken geltend

Vor der Tat war es laut Anklage wiederholt zu Nachbarschaftsstreitigkeiten gekommen. Für die Ereignisse vom Tattag fehle dem Angeklagten "bis auf wenige Einzelheiten" die Erinnerung, wie es in einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung heißt.

Im Laufe des Verhandlungstags soll der Mitschnitt eines Polizeinotrufs, den eines der Opfer während der Tat abgesetzt hatte, vorgespielt werden. Zudem sollen mehrere Polizisten als Zeugen aussagen.

Für den Prozess sind 15 Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte am 25. Juli fallen.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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