Mordprozess um Tod von Studentin Hanna geht weiter: Mithäftling wird als Zeuge aussagen

Von Cordula Dieckmann

Traunstein/Laufen - Der erneut aufgerollte Mordprozess um den Tod der Medizin-Studentin Hanna aus Aschau in Oberbayern wird fortgesetzt.

Im März 2024 wurde der Angeklagte wegen Mordes verurteilt. Später aber hatte man den Mann aus seiner Haft entlassen. Der Prozess wird neu aufgerollt.
Im März 2024 wurde der Angeklagte wegen Mordes verurteilt. Später aber hatte man den Mann aus seiner Haft entlassen. Der Prozess wird neu aufgerollt.  © Uwe Lein/dpa

Als Zeuge wird ein früherer Mithäftling des Angeklagten erwartet, der diesen in einem ersten Prozess schwer belastet hatte.

Im März 2024 wurde der Angeklagte wegen Mordes verurteilt, später aber aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Grund: Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Zeugen, der nun am Mittwoch (9.30 Uhr) erneut gehört werden soll.

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Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung angesetzt, die aus Platzgründen in einem Saal des Amtsgerichts Laufen stattfindet. Das Urteil könnte demnach kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, fallen.

2022 hatte der Tod der damals 23 Jahre alten Studentin für Aufsehen gesorgt. In der Nacht zum 3. Oktober hatte sie in der Disco "Eiskeller" in Aschau gefeiert und wollte gegen 2.20 Uhr nach Hause.

Staatsanwaltschaft unterstellt sexuelle Motive der Tat

In der Nacht zum Tag der Deutschen Einheit 2022 wurde die 23-jährige Hanna W. (kleines Bild) nach einem Club-Besuch getötet.
In der Nacht zum Tag der Deutschen Einheit 2022 wurde die 23-jährige Hanna W. (kleines Bild) nach einem Club-Besuch getötet.  © Peter Kneffel/dpa, Polizei Rosenheim

Dort kam sie aber nie an. Stattdessen wurde am Nachmittag ihre Leiche im Fluss Prien entdeckt.

In einem aufwendigen Indizienprozess wurde der Angeklagte 2024 zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung aber wegen eines Verfahrensfehlers auf.

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Dabei ging es um einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die damalige Vorsitzende Richterin.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage weiter davon aus, dass der junge Mann die Studentin in der Nacht aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in den Bach geworfen habe, wo sie ertrank. Die Verteidigung dagegen spricht von einem Unfall.

Titelfoto: Uwe Lein/dpa

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