18-jähriger Flüchtling mit Beil ermordet: Urteil rechtskräftig

Von Angelika Resenhoeft

Aschaffenburg - Ein 18-jähriger Flüchtling wurde mit einem Beil erschlagen: Gut eineinhalb Jahre nach dem Mord an einem jungen Mann im Spessart ist das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg für ein angeklagtes Ehepaar rechtskräftig.

Der Leichnam des 18-Jährigen wurde im August 2024 in der Nähe einer Grillhütte im unterfränkischen Landkreis Miltenberg gefunden.
Der Leichnam des 18-Jährigen wurde im August 2024 in der Nähe einer Grillhütte im unterfränkischen Landkreis Miltenberg gefunden.  © Ralf Hettler/dpa

Die Strafkammer hatte die 33-Jährige und den 40-Jährigen im vergangenen Juni zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen hatten beide Revision eingelegt.

"Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat das Urteil der Großen Strafkammer des Landgerichts vom 27.06.2025 bestätigt und die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen", teilte das Landgericht nun mit.

Die Afghanen hatten am 10. August 2024 einen Landsmann nahe Faulbach im unterfränkischen Landkreis Miltenberg getötet. Der 18-Jährige wohnte bis zu seinem Tod im niedersächsischen Bad Münder und kam offensichtlich eigens für ein Treffen mit der Familie nach Unterfranken.

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Das Ehepaar lebte zur Tatzeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Altenbuch im Landkreis Miltenberg und hat fünf Kinder. Der 18-Jährige soll den damals zwölfjährigen Sohn der Eheleute im Internet bei einem Onlinespiel kennengelernt haben.

Der Prozess gegen die Frau (33, l.) und ihren Mann (40, 4.v.l.) begann Anfang Mai vor dem Landgericht Aschaffenburg.
Der Prozess gegen die Frau (33, l.) und ihren Mann (40, 4.v.l.) begann Anfang Mai vor dem Landgericht Aschaffenburg.  © Heiko Becker/dpa

War Handy-Nachricht der Anlass für den Mord?

Wahrscheinlich tötete das Paar den jungen Mann, weil es eine Handy-Nachricht an den Sohn als Bedrohung empfand und den 18-Jährigen bestrafen wollte.

Bei dem Ehemann hatte das Landgericht auch eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Damit dürfte die Strafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der 40-Jährige hatte die Attacke auf den 18-Jährigen mit einem Beil gestanden.

Titelfoto: Heiko Becker/dpa

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