Mutter-Mord! Geschlagen, stranguliert und mit Armbrust in Kopf geschossen: Elf Jahre Haft für 21-Jährigen

Hof - Wegen des heimtückischen Mordes an seiner Mutter ist ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Hof zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden.

Wegen heimtückischen Mordes an seiner Mutter wurde ein 21 Jahre alter Mann zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Wegen heimtückischen Mordes an seiner Mutter wurde ein 21 Jahre alter Mann zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  © Daniel Karmann/dpa

Zugleich ordnete eine Jugendkammer des Gerichts die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Die Kammer ist demnach überzeugt, dass der junge Deutsche seine 54 Jahre alte Mutter in Thiersheim im Landkreis Wunsiedel tötete, um eine anstehende Impfung seines jüngeren Bruders zu verhindern.

Er litt während der Tat laut den Richtern unter einer Wahnsymptomatik und war deshalb in erheblichem Maße vermindert schuldfähig. Eine lebenslange Freiheitsstrafe kam aus diesem Grund nicht in Betracht.

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Im März dieses Jahres hatte der damals 20-Jährige selbst die Polizei verständigt und angegeben, seine Mutter getötet zu haben. Auch vor Gericht räumte er die Tat ein.

Im Prozess schilderte der Angeklagte, dass Impfungen sein Leben ruiniert hätten und er mit der Tötung seiner Mutter habe verhindern wollen, dass sein elf Jahre alter Bruder im April eine Impfung erhalte.

Gefahr für die Allgemeinheit: Mann muss in psychiatrische Klinik

Laut Staatsanwaltschaft hatte er seine Mutter mit roher Gewalt geschlagen und stranguliert. Als die 54-Jährige bereits tot war, soll er ihr mit einer Armbrust zudem mehrere Bolzen in den Kopf geschossen haben.

Die Kammer verurteilte den 21-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ordnete sie an, da von dem Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

Er sei für jede Person gefährlich, die seinen Bruder impfen wolle, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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