Brutale Überfälle auf mehrere Seniorinnen: 31-Jährige vor Gericht!
Von Anne Baum
Berlin - Innerhalb weniger Tage wurden in Berlin-Spandau drei Seniorinnen im Alter von 78, 87 und sogar 100 Jahren überfallen und beraubt. Jetzt wurde die Täterin vor Gericht verurteilt.
Das Landgericht Berlin sprach die 31-Jährige des besonders schweren Raubes, der gefährlichen Körperverletzung sowie des Raubes in zwei Fällen schuldig. Zudem soll sie an eines der Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.500 Euro zahlen. Die Angeklagte habe die Taten im Wesentlichen gestanden und im Prozess "ehrliche Reue" gezeigt, hieß es im Urteil.
Bei der ersten Tat am 17. Juni 2024 hatte die 31-Jährige in Berlin-Spandau bei einer damals 78-jährigen Bekannten geklingelt. Als die Seniorin die Wohnungstür öffnete, hatte die mit einem Tuch maskierte Angreiferin laut Anklage unmittelbar Pfefferspray gesprüht.
Die junge Frau habe die 78-Jährige zu Boden gestoßen, an den Haaren gepackt und ihren Kopf auf den Boden geschlagen. Das Opfer habe eine Gehirnerschütterung, Prellungen und eine Verätzung der Augen erlitten.
Die 31-Jährige erbeutete etwas Schmuck, für den sie allerdings bei einem Verkaufsversuch kein Geld bekommen habe, so das Gericht. Knapp zwei Stunden später sei es zu einem Überfall auf eine damals 100-jährige Passantin gekommen.
Die Angreiferin habe die hochbetagte Frau unter den Armen festgehalten, von ihrem Rollator weggerissen und nach der Handtasche der Seniorin gegriffen – bis der Riemen riss. Mit 100 Euro aus dem Portemonnaie sei die Angeklagte geflohen.
Geld für Drogen und Online-Glücksspiel
Bei der letzten Tat hatte die Angeklagte einer ihr bekannten 87 Jahre alten Frau bei einem Spaziergang auf dem Gelände einer Pflegeeinrichtung eine Kette mit zwei Eheringen vom Hals gerissen haben. Die Beute habe sie für 80 Euro verkauft, hieß es weiter im Urteil.
Die Angeklagte hatte um Verzeihung gebeten. "Die Taten waren einfach dumm", so die 31-Jährige. Sie habe damals Drogen konsumiert und "nicht gedacht, dass das so schwerwiegend ist". Sie habe sich Geld für Drogen und Online-Casino-Spiele beschaffen wollen - "es tut mir wahnsinnig leid."
Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine mildere Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Das Gericht ging von einem – juristisch – minder schweren Fall aus – "vor allem wegen des Nachtatverhaltens der Angeklagten", begründete der Vorsitzende Richter.
So habe sie frühzeitig gestanden und eine Forderung nach Schmerzensgeld anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Friso Gentsch/dpa

