Berlin - Ein Teenager, der mutmaßlich die Schuld daran trägt, dass ein Kind in der Silvesternacht 2025 lebensbedrohlich verletzt worden ist, muss sich vor dem Landgericht Berlin verantworten.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, werden dem heute 19-Jährigen fahrlässige Körperverletzung, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Last gelegt.
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, wird eine Jugendkammer in einer nicht öffentlichen Verhandlung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.
Dem Jugendlichen droht nach § 308 des Strafgesetzbuches eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren, da er durch die herbeigeführte Explosion eine "schwere Gesundheitsschädigung" verursacht hat, wie es im Gesetzestext heißt.
Der Fall hatte bundesweit für Aufregung gesorgt, da die sogenannte Kugelbombe zwischen den Beinen eines siebenjährigen Kindes detoniert war. Durch weitere Silvester-Vorfälle wurde im Nachgang der Ruf nach einem bundesweiten Böllerverbot laut.
Der Junge erlitt schwerste Verletzungen an den Beinen und auch im Intimbereich und musste mehr als 40 Operationen über sich ergehen lassen, davon einige Not-OPs. Charité-Kinderchirurgin Martina Hüging verglich die Verletzungen mit Kriegswunden.
Damals Siebenjähriger leidet bis heute unter den Folgen der Explosion
Bis heute leidet das Kind unter den Folgen der Explosion - sowohl körperlich als auch psychisch - und befindet sich nach wie vor in medizinischer Behandlung. Auch für die Familie ist die Belastung tiefgreifend.
Zudem stürzte durch die gewaltige Druckwelle ein Vordach auf dem Emstaler Platz in Berlin-Tegel ein, wodurch zwölf weitere Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden.
Laut Staatsanwaltschaft platzierte der mutmaßliche Täter den Sprengkörper um kurz nach Mitternacht mit einem bislang unbekannt gebliebenen Mittäter in einem Abschussrohr auf dem Platz und entzündete ihn.
Da das Rohr jedoch zur Seite kippte, schoss die Kugelbombe waagerecht über den Boden und explodierte direkt unter dem Siebenjährigen, der dort im Kreis seiner Familie feierte, die alles mit ansehen musste. Der Vorfall soll von einem dritten Tatverdächtigen, der bislang ebenfalls nicht ermittelt werden konnte, gefilmt worden sein.
Mitte Januar 2025 durchsuchten Einsatzkräfte die Wohnräume des Angeklagten, wobei unter anderem weitere illegale Böller sichergestellt wurden. In Untersuchungshaft musste der Angeschuldigte jedoch nicht.