Von Anne Baum
Berlin - Zwei Männer liefern sich auf TikTok einen heftigen Streit. Schließlich verabreden sie sich in einem Park in Berlin-Neukölln. Das Treffen endet tödlich. Nun ist ein Urteil wegen Mordes gefallen.
Der Angeklagte ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 24-Jährigen des Mordes schuldig. Er habe sich wegen vorangegangener gegenseitiger Beleidigungen auf dem Internetportal Tiktok rächen wollen. "Das ist pure Selbstjustiz", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß. Aus einem übersteigerten Ehrgefühl heraus habe der Angeklagte gehandelt.
Der aus Afghanistan stammende Angeklagte habe seinen 28-jährigen Landsmann am 22. Juni 2025 im Körnerpark in Berlin-Neukölln gezielt aufgesucht und ein Jagdmesser gezogen.
Der Mann sei in Todesangst davongerannt, dann aber ins Straucheln geraten. In der Nähe des Brunnens habe der Angeklagte das Opfer eingeholt und zugestochen. Vielfach habe der Angeklagte auf das Opfer eingestochen und sei dann "sehr geordnet" geflüchtet, hieß es weiter im Urteil. Der 28-Jährige starb wenig später in einem Krankenhaus.
Es sei schockierend mitzubekommen, wie gegenseitige Beleidigungen in der digitalen Welt zu einer solchen tödlichen Eskalation führen könnten, sagte der Richter. Bei dem Angriff im Park habe es sich um eine geplante Tat gehandelt und nicht um einen spontanen Entschluss. Aus niedrigen Beweggründen habe der Angeklagte auf den 28-Jährigen eingestochen.
24-Jähriger habe aus der Situation heraus gehandelt
Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten sich laut Ermittlungen vor der Tat über Monate hinweg über soziale Medien – unter anderem in Tiktok-Gruppentelefonaten - gegenseitig beleidigt. Seine Versuche, den 28-Jährigen direkt zu konfrontieren, habe der Angeklagte ebenfalls live über eine Plattform dokumentiert.
Der 24-Jährige wurde einen Tag später festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In dem dreimonatigen Prozess hatte er die tödlichen Stiche zugegeben und erklärt, es sei aus der Situation heraus geschehen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert, dabei allerdings keinen konkreten Strafantrag gestellt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.