Urteil im Boateng-Prozess gefallen! Niederlage für Kasias Mutter

München/Berlin - Im Prozess über abfällige Aussagen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng (35) über seine Ex Kasia Lenhardt (†25) in einem Interview musste die auf Unterlassung klagende Mutter der Verstorbenen eine Niederlage einstecken.

Glanzloser Erfolg: Jérôme Boateng (35, r.) darf frühere Aussagen über seine Ex Kasia Lenhardt (†25) weiter tätigen – möchte dies aber laut Verteidigung gar nicht.
Glanzloser Erfolg: Jérôme Boateng (35, r.) darf frühere Aussagen über seine Ex Kasia Lenhardt (†25) weiter tätigen – möchte dies aber laut Verteidigung gar nicht.  © Sven Hoppe/dpa

Das Berliner Landgericht hatte bereits in der Vergangenheit Boateng eine der abfälligen Äußerungen untersagt.

Der Mutter ging das nicht weit genug. Sie wollte fünf weitere Aussagen unterbinden. Nun war das Kammergericht am Zug.

Einen Vergleich, den der Richter während der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen vorgeschlagen hatte, gab es nicht.

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Der Vorschlag: Der 35-Jährige unterzeichnet eine entsprechende Unterlassungserklärung, Lenhardts Mutter übernimmt die Kosten des Verfahrens. Darauf konnte man sich jedoch nicht einigen.

In dem besagten Interview erzählte der Ex-Nationalspieler über die Beziehung zu der früheren GNTM-Finalistin – und den dabei vorgekommenen Auseinandersetzungen. Laut der klagenden Mutter verfälschte er dabei das Bild ihrer Tochter.

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Nach dem Urteil in Berlin muss sich Boateng erneut im Strafjustizzentrum München verantworten. Es geht um mutmaßliche Körperverletzung.
Nach dem Urteil in Berlin muss sich Boateng erneut im Strafjustizzentrum München verantworten. Es geht um mutmaßliche Körperverletzung.  © Sven Hoppe/dpa

Boatengs Anwältin gab nachdrücklich bekannt, dass ihr Mandant dieses Pressegespräch bedauere. Er habe nicht vor, derartige Äußerungen erneut zu tätigen.

Getätigt hatte Boateng die Aussagen über seine Ex-Partnerin wenige Tage vor ihrem Suizid im Februar 2021.

Eine Unterlassung dieser fraglichen Aussagen lehnte das Berliner Kammergericht in seinem Urteil vom Donnerstag ab. Damit war die Klage der Mutter auch in zweiter Instanz nicht erfolgreich.

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Für Boateng gehören die juristischen Auseinandersetzungen damit aber noch nicht der Vergangenheit an: Er steht immer noch wegen mutmaßlicher Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht.

Das Landgericht München hatte ihn bereits verwarnt und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro verhängt – unter Vorbehalt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen jedoch Revision eingelegt.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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