Berlin/Potsdam - Zwei Anwärter auf den Kommissar-Dienst in Brandenburg sind vollkommen zu Recht noch vor ihrem Abschluss von der Polizeischule geflogen.
Das bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom Mittwoch (OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26). Die Beschlüsse sind damit rechtskräftig und können folglich von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden.
Die beiden Polizeischüler hatten sich über ihre Anwälte zunächst erfolgreich gegen die sofortige Entlassung gewehrt, die eigentlich bereits im Dezember 2025 erfolgen sollte.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte jedoch entschieden, dass die Anwärter bis zum endgültigen Beschluss bei vollen Bezügen weiter im Dienst verbleiben dürfen.
Die Polizei Brandenburg hatte die Beamten auf Probe nach Aussagen von Lehrkräften und Mitschülern aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen.
Konkret sollen die beiden nach B.Z.-Informationen davon gesprochen haben, einen dunkelhäutigen Straftäter "erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen" zu wollen. Zudem sollen sie Homosexuelle als "kranke Menschen" bezeichnet haben.
Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtsgültigkeit der Entlassung
Überdies hätten sie auch den Verfassungsschutz angezweifelt. Diesem könne man "nicht glauben", denn er sei "politisch gesteuert". Diese Vorwürfe wiesen die Beschuldigten entschieden zurück.
Das Oberverwaltungsgericht befand jetzt jedoch, dass es ihnen nicht gelungen ist, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern.
Da die Verwaltungsgerichte nicht in der Sache selbst entscheiden dürfen, sondern auf die Überprüfung von Beurteilungsfehlern der Behörde beschränkt sind, wurde demzufolge der Beschluss gefasst, dass die Entlassung rechtens ist.
"Beamte, die wie die Antragsteller während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen, können jederzeit entlassen werden. Ihnen muss nicht mehr die Ablegung der Abschlussprüfung ermöglicht werden, wenn ihre weitere Verwendung im Polizeidienst mangels Eignung nicht in Betracht kommt", heißt es im Urteil.
Verfassungstreue sei ein wesentliches Eignungsmerkmal. Beamte müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Für eine Entlassung reichen bereits begründete Zweifel des Dienstherrn aus.