Anklage zählt Liste des Schreckens auf: Nach monatelanger Tyrannerei landet Stalker im Knast

Chemnitz - Nachdem seine Freundin sich von ihm getrennt hatte, tickte Nick E. (26) komplett aus und terrorisierte die junge Frau über Monate. Weil er für diese und andere Delikte von der ersten Instanz eine Haftstrafe kassierte, lief am Dienstag das Berufungsverfahren gegen den Stalker. Genützt hat es ihm nichts.

Stalker Nick E. (26, l.) muss für vier Jahre ins Gefängnis.  © Harry Härtel/Haertelpress

Die Liste der Straftaten, die Nick gegen seine Ex-Freundin verübte, ist lang und erschreckend: So schlug er nach der Trennung der Chemnitzerin unter anderem mit einer Bierflasche auf den Kopf, drang in ihre Wohnung ein, zerstach die Reifen ihres Autos, stalkte sie, knackte ihren Instagram-Account und schüttete Klarspüler in ihre Trinkflasche - die sie zum Glück gleich auskippte.

Hierfür kassierte der in Mittelsachsen lebende Masseur vom Chemnitzer Amtsgericht eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren - unter Einbeziehung mehrerer Vorstrafen.

Weil er nicht ins Gefängnis wollte, ging er in Berufung.

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Vor dem Landgericht gab sich der Stalker geständig: "Es tut mir wahnsinnig leid", sagte Nick kleinlaut.

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Nick E. knackte auch den Instagram-Account seiner Ex und verschickte Bilder an Bekannte. (Symbolfoto)  © Alicia Windzio/dpa
Der Angeklagte kippte Klarspüler in die Trinkflasche seiner Ex. (Symbolfoto)  © imago/Joko

Den Eltern gab Nick eine Mitschuld für sein Verhalten

Für das Motiv seiner Taten lieferte er eine schräge Begründung: Als er elf Jahre alt war, trennten sich seine Eltern. Daraufhin soll die Mutter einige Male dem Vater aufgelauert haben. Den Eltern gab Nick eine Mitschuld für sein Verhalten. Staatsanwalt Anton Dörfl (32) konterte: "Sie allein sind verantwortlich für die Taten, die Sie verübt haben."

Dem schloss sich auch Richterin Petra Kürschner (61) an. Nick E. muss für vier Jahre ins Gefängnis - eine Strafe von sechs Monaten für Urkundenfälschung und Nachstellung wurde einbezogen. Kürschner wurde dem Stalker gegenüber deutlich: "Das kann und darf nicht hingenommen werden." Überdies muss er dem traumatisierten Opfer 3000 Euro zahlen.

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