BGH bestätigt lebenslange Haft nach Beilmord in Chemnitz
Von André Jahnke
Chemnitz - Die lebenslange Haftstrafe für den Mord an seiner Ehefrau mit einem Beil in Chemnitz gegen einen 39-Jährigen ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes habe die Revision des Angeklagten verworfen, teilte das Gericht mit.
Das Landgericht Chemnitz hatte den Mann im Juni wegen des Mordes an der Frau, die sich von ihm trennen wollte, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch wird eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen.
Außerdem muss er den beiden minderjährigen Kindern eine Hinterbliebenenrente von jeweils 15.000 Euro zahlen. Eines der Kinder (13 Jahre) hatte demnach zusehen müssen, wie die Mutter in der Chemnitzer Wohnung verblutet war.
Die Frau habe in ihrer Ehe immer wieder Gewalt erlebt, hatten die Chemnitzer Richter bei der Urteilsbegründung betont. So habe der Afghane sie einmal in den Keller gelockt, gefesselt, geschlagen und gewürgt.
Als sie sich schließlich von ihm getrennt habe und nach Berlin gezogen sei, habe er gedroht, Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen, um sie zur Rückkehr zu bewegen und auch geäußert: "Sie gehört mir oder der Erde".
Titelfoto: Chempic
