Frau erstickt! Prozess gegen Mann aus Sachsen wird neu aufgerollt

Leipzig/Chemnitz/Flöha - Obwohl Alexander W. (64) seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in Flöha umbrachte, wurde er dennoch vom Landgericht Chemnitz im vergangenen November freigesprochen. Der Grund: Schuldunfähigkeit. Jetzt kam der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH).

Alexander W. (64) wurde im Totschlag-Prozess um seine getötete Frau (†67) freigesprochen.
Alexander W. (64) wurde im Totschlag-Prozess um seine getötete Frau (†67) freigesprochen.  © Haertelpress

W. hatte seine Frau (†67) am 21. März 2022 mit einem Kissen getötet. Der Auslöser für die unbegreifliche Tat war laut Gericht eine Depression, die wahnhafte Züge angenommen hatte. Nach der Tat rief er die Polizei an und gestand das grausame Verbrechen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung plädierten damals auf einen Freispruch. Die Anklage hatte sich jedoch für die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausgesprochen.

Dem wurde damals nicht stattgegeben: W. verließ den Sitzungssaal als freier Mann. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. "Es geht nicht um die Frage der Schuld, da der Angeklagte schuldunfähig ist. Vielmehr geht es darum, ob trotz Schuldfähigkeit, aber fortdauernder Gefährlichkeit seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist", erläutert die Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart.

Der fünfte Strafsenat des BGH in Leipzig kassierte das Urteil des Chemnitzer Landgerichts.
Der fünfte Strafsenat des BGH in Leipzig kassierte das Urteil des Chemnitzer Landgerichts.  © Ralf Seegers

Ergebnis der Verhandlung am gestrigen Mittwoch vor dem fünften Strafsenat des BGH in Leipzig: Das Urteil wurde kassiert! "Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen", so eine Sprecherin des BGH.

Titelfoto: Bildmontage: Ralf Seegers, Haertelpress

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