Hat ein 34-Jähriger seine Freundin brutal vergewaltigt und sie zu Widerlichem gezwungen?

Chemnitz - Wahr oder unwahr, einvernehmlich oder nicht? Das sind die Fragen, die sich beim Prozessauftakt am Mittwoch am Amtsgericht Chemnitz stellten. Murat Ö. (34) wird beschuldigt, seine Freundin (22) in ihrer Chemnitzer Wohnung vergewaltigt zu haben.

Murat Ö. (34) muss sich seit Mittwoch wegen Vergewaltigung vor dem Chemnitzer Amtsgericht verantworten.
Murat Ö. (34) muss sich seit Mittwoch wegen Vergewaltigung vor dem Chemnitzer Amtsgericht verantworten.  © Haertelpress

Die Details der Anklage sind erschütternd: Murat Ö. soll seine Freundin in ihrer Wohnung in der Alfons-Pech-Straße zuerst mit Faustschlägen malträtiert haben, dann soll er sie ins Badezimmer geschleift und auf sie uriniert haben.

Der Angeklagte soll sein Opfer gezwungen haben, den Urin zu trinken. Danach soll er sie vergewaltigt und sie gezwungen haben, sich mit einer Wodka-Flasche zu penetrieren.

Vor Gericht widersprach der Beschuldigte den Angaben der Staatsanwaltschaft: Das Paar hätte an dem Abend durchaus Sex gehabt. Auch habe er sie gewürgt, aber nur auf ihren Wunsch hin. An das Urinieren und die Penetration könne er sich aufgrund von Drogen-Konsum nicht erinnern.

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Neben seiner Beziehung ist Murat Ö. verheiratet und Vater von drei Kindern. Des Weiteren sagte der Angeklagte, dass seine Freundin schon immer auf ausgefallene Sex-Praktiken stand - Urinieren und Schlagen inbegriffen.

Murat Ö. soll seine Freundin erneut vergewaltigt haben

In diesem Wohnblock der Alfons-Pech-Straße soll die Vergewaltigung stattgefunden haben.
In diesem Wohnblock der Alfons-Pech-Straße soll die Vergewaltigung stattgefunden haben.  © Ralph Kunz

Unfassbar: Trotz der Vorwürfe sollen sich der Angeklagte und die Geschädigte auch nach der Tat noch immer gesehen haben. So wurde Murat Ö. erst am Wochenende in seiner Wohnung in Limbach-Oberfrohna festgenommen, weil er seine Freundin abermals vergewaltigt haben soll - seit Sonntag sitzt er in U-Haft.

Zum Chemnitzer Prozess äußerte sich sein Verteidiger Hermann Frank (49): "Das Schwierige bei solchen Beziehungstaten ist zu sagen, was davon einvernehmlich war und was nicht. Manchmal ist der Sexualkontakt einvernehmlich, aber bei einzelnen Handlungen nicht."

Insofern hätte man es nicht mit einer Vergewaltigung, sondern mit einer Körperverletzung zu tun. Am 3. Mai geht der Prozess weiter, dann soll auch das Opfer gehört werden.

Titelfoto: Ralph Kunz, haertelpress

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