Haus und Wohnung mit Molotowcocktails attackiert: Prozess wird neu aufgerollt

Chemnitz - Drei Araber hatten in Chemnitz versucht, einen Mann per Molotowcocktails zu töten. Das Trio wurde wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen verurteilt. Ab Montag findet eine Wiederauflage des Prozesses statt. Der Grund: ein Zuschauer, der dem Prozess nicht folgen konnte.

Die drei Angeklagten Bassel A. (29, l.), Ibrahim A. (22, M.) und Bilal A. (21) müssen sich erneut vor Gericht verantworten - der Prozess wird neu aufgerollt.
Die drei Angeklagten Bassel A. (29, l.), Ibrahim A. (22, M.) und Bilal A. (21) müssen sich erneut vor Gericht verantworten - der Prozess wird neu aufgerollt.  © Bildmontage: haertelpress (3)

Es war ein Verbrechen, das noch viel schlimmer hätte ausgehen können: Bilal A. (21), Ibrahim A. (22) und Bassel A. (29) beschlossen in der Nacht zum 12. Juni 2023, einen Bekannten zu töten, indem sie das Mehrfamilienhaus des Mannes in der Annenstraße sowie dessen Wohnung mit Molotowcocktails attackierten.

Das Opfer sowie drei weitere Hausbewohner kamen mit Rauchvergiftungen davon.

Bilal wurde zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, Ibrahim kassierte siebeneinhalb, Bassel neuneinhalb Jahre Haft. Die Verteidiger legten Revision beim Bundesgerichtshof ein - dieser kassierte das Urteil und schickte den Fall zurück ans Chemnitzer Landgericht zur Neuverhandlung.

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Grund für die Revision: Laut Gerichtssprecherin Marika Lang (61) wurde einem Mann verweigert, als Zuschauer am Prozess teilzunehmen.

Aus der zweiten Etage des Wohnhauses qualmte es.
Aus der zweiten Etage des Wohnhauses qualmte es.  © Haertelpress
Die Kriminaltechnik der Polizei war am 12. Juni 2023 vor Ort.
Die Kriminaltechnik der Polizei war am 12. Juni 2023 vor Ort.  © Haertelpress
Die Wohnung in der Annenstraße wurde durch den Brandanschlag verwüstet.
Die Wohnung in der Annenstraße wurde durch den Brandanschlag verwüstet.  © Haertelpress

Er hatte Monate vorher unerlaubte Aufnahmen vom Verfahren gemacht. Nachdem er darauf hingewiesen wurde, hörte er damit auf. Als er an der Sitzung am 29. November 2024 teilnehmen wollte, wurde ihm der Zugang zum Sitzungssaal verwehrt.

Was nach einer Formalität klingt, ist jedoch laut Lang ein "absoluter Revisionsgrund": "Es gab keinen Rechtsgrund, den Zuschauer auszuschließen", so Lang. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage anberaumt.

Titelfoto: Bildmontage: haertelpress (3)

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