Täter-Trio nach Attacke mit Molotow-Cocktails erneut vor Gericht

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Chemnitz - Verabredet zum Töten: Mit der Hilfe von Molotowcocktails wollten Bilal A. (21), Ibrahim A. (22) und Bassel A. (29) einem Bekannten das Leben nehmen. Nach dem ersten Urteil legten die Verteidiger Revision ein. Am Dienstag wurde nun das zweite Mal ein Urteil gegen die drei Männer gesprochen.

Die Strafe für die drei Angeklagten fällt nach dem zweiten Prozess geringer aus.
Die Strafe für die drei Angeklagten fällt nach dem zweiten Prozess geringer aus.  © Haertelpress (3)

Die drei Angeklagten wurden erneut verurteilt. Das Landgericht Chemnitz befand sie des versuchten Mordes in zehn Fällen schuldig sowie der schweren Brandstiftung, versuchten Brandstiftung mit Todesfolge, gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen und dem Herstellen eines Brandsatzes.

Wie das Landgericht mitteilte, wurde Bilal A. zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und vier Monaten (im ersten Verfahren: sechseinhalb Jahre) und Ibrahim A. ebenfalls zu einer Jugendstrafe von jedoch fünf Jahren und elf Monaten (vorher: siebeneinhalb Jahre).

Bassel Bassam Mohamad A. erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und elf Monaten (neuneinhalb Jahre). Zudem muss er die Kosten des Verfahrens sowie vier Fünftel der durch seine Revision entstandenen Kosten tragen. Die Staatskasse trägt ein Fünftel der entstandenen notwendigen Auslagen.

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Bei den anderen beiden wird von der Auferlegung der Kosten abgesehen, teilte das Landgericht weiter mit. Die Staatskasse trägt ein Fünftel der durch die Revision entstandenen notwendigen Auslagen.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Was war im Juni 2023 geschehen?

Die Wohnung wurde durch die Molotow-Attacke stark beschädigt.
Die Wohnung wurde durch die Molotow-Attacke stark beschädigt.  © Haertelpress

Die drei Männer trafen sich am 11. Juni, bastelten mehrere Molotow-Cocktails und suchten das Haus in der Annenstraße auf, in dem das Opfer übernachtete. Dort warfen sie die Brandsätze in dessen Wohnung, wodurch ein Sofa in Brand geraten war.

Zum Zeitpunkt der Attacke wohnten laut Anklage elf Mietparteien in dem Haus. Zehn Personen befanden sich offenbar zu der Zeit im Haus, weswegen die Angeklagten unter anderem des zehnfachen Mordversuches angeklagt wurden.

Das anvisierte Opfer erlitt eine Rauchgasvergiftung und musste ins Krankenhaus.

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Bereits 2024 wurde das Trio verurteilt. Doch die Verteidiger legten Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der Grund? Einem Mann wurde der Zutritt als Zuschauer beim Prozess verweigert.

Er hatte Monate zuvor unerlaubte Aufnahmen vom Verfahren gemacht. Es folgte eine Belehrung und er stoppte die Aufnahmen. Dennoch wurde ihm der Zutritt am 29. November 2024 in den Sitzungssaal verwehrt.

Ist das tatsächlich ein Grund für eine Revision? Gerichtssprecherin Marika Lang bestätigte dies damals gegenüber TAG24: "Es gab keinen Rechtsgrund, den Zuschauer auszuschließen."

Titelfoto: Haertelpress (3)

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