Rechte Ausschreitungen von 2018: Gericht fällt überraschendes Urteil!
Chemnitz - Fast genau sieben Jahre nach den bundesweit beachteten Ausschreitungen in der Chemnitzer Innenstadt hat das Landgericht Chemnitz am Mittwoch ein aufsehenerregendes Urteil gefällt: Im zweiten Strafprozess rund um die Ereignisse vom 1. September 2018 wurden drei von vier Angeklagten freigesprochen, das Verfahren gegen den vierten wurde eingestellt.
Alles in Kürze
- Landgericht Chemnitz fällt überraschendes Urteil.
- Drei von vier Angeklagten werden freigesprochen.
- Verfahren gegen den vierten Angeklagten eingestellt.
- Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
- Staat trägt die Kosten des Verfahrens.

Die 2. Große Strafkammer hatte sich mit Vorwürfen gegen die vier damals jugendlichen beziehungsweise heranwachsende Männer Kevin J. (27), Marvin C. (26), Lasse R. (26) und Robby S. (24) beschäftigt, die zu einer Gruppe von etwa 30 Rechtsradikalen zugeordnet werden.
Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sollen sie nach mehreren Demonstrationen in der Innenstadt gezielt politische Andersdenkende verfolgt, bedroht und verletzt haben.
Es ging um Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung in elf Fällen. Anlass der Demos war der Tod von Daniel H. (†35) zum Stadtfest eine Woche zuvor.
Doch nach 15 Verhandlungstagen und der Vernehmung von über 40 Zeugen kommt das Gericht zu einem anderen Schluss: "Die Kammer hat es nicht für erwiesen angesehen, dass die Angeklagten aus einer Menschenmenge heraus Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen und Bedrohungen mit vereinten Kräften begangen haben."
Auch Körperverletzungen seien nicht nachweisbar gewesen.
Urteil ist nicht rechtskräftig

Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert und bekamen recht. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte hingegen milde Sanktionen nach Jugendstrafrecht gefordert: 50 bis 100 Stunden Arbeitsleistung und Verwarnung.
Beim vierten Angeklagten ging es lediglich um Beleidigung, doch da kein Strafantrag der Betroffenen vorlag, musste das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt nun der Staat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die damaligen Szenen gingen bundesweit durch die Medien: Menschen, die durch Chemnitz rannten, andere verfolgten – das Video einer mutmaßlichen Hetzjagd auf einen Migranten sorgte 2018 für Empörung, Schlagzeilen und hitzige politische Debatten.
Der Freispruch am Mittwoch dürfte daher für neuen Gesprächsstoff sorgen. Ob es eine Revision geben wird, bleibt abzuwarten.
Titelfoto: Bildmontage: Sven Gleisberg, Haertelpress (4)