Urteil im Mordfall Valeriia rechtskräftig

Von André Jahnke

Chemnitz - Für den Mord an der neunjährigen Valeriia muss der Täter für viele Jahre ins Gefängnis. Das Urteil gegen den Mann ist nun rechtskräftig. Die Überprüfung der Entscheidung des Landgerichts Chemnitz habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit.

Das Urteil gegen Andrei P. ist nun rechtskräftig: Für den Mord an Valeriia (†9) muss er lebenslang in den Knast.  © Haertelpress

Die Schwurgerichtskammer in Chemnitz hatte den damals 37-jährigen Moldauer Ende Januar wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Demnach hatte er die Neunjährige am Morgen des 3. Juni 2024 in Döbeln in sein Auto gelockt, war mit ihr in einen Wald gefahren und hatte sie dort in einem Schlammloch erstickt. Er habe das Kind heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet, so die Richter.

Er habe Valeriias Mutter - seine Ex-Partnerin - strafen wollen, weil ihn die Trennung tief gekränkt habe.

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Trauer in Döbeln nach dem unfassbaren Mord an der neunjährigen Valeriia: Zahlreiche Menschen legten Kerzen und Blumen nieder.  © Hendrik Schmidt/dpa

Das Gericht hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen ist. Die Verteidigung hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.

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