Urteil zu Mord an Chemnitzer Kardiologen rechtskräftig

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Von Birgit Zimmermann

Chemnitz - Nach dem Mord an dem wohlhabenden Chemnitzer Kardiologen Klaus Kleinertz (†69) ist die Verurteilung der Ehefrau und eines Komplizenpärchens zu lebenslanger Haft rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen aller drei Angeklagten in den wesentlichen Punkten verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der BGH mit.

Michael C. und Annegret K. sind zwei der drei Verurteilten im Mordprozess um Klaus Kleinertz (†69).
Michael C. und Annegret K. sind zwei der drei Verurteilten im Mordprozess um Klaus Kleinertz (†69).  © Bildmontage: Härtelpress

Das Landgericht Chemnitz hatte die Witwe Annegret, eine Sprechstundenhilfe und deren Partner wegen eines heimtückischen Mordes aus Habgier schuldig gesprochen.

Demnach setzten die drei im März 2024 einen gemeinsamen Tatplan um. Der 69 Jahre alte Mediziner wurde im Schlaf erstochen.

Die Angeklagten wollten nach Überzeugung des Gerichts an sein Geld kommen. Alle drei sind Deutsche. Ihre Rechtsanwälte hatten im Prozess in Chemnitz auf Freispruch plädiert.

Der BGH sah nur in einem kleinen Teil des Urteils Nachbesserungsbedarf. Dabei ging es um eingezogene Vermögenswerte. Damit muss sich das Landgericht Chemnitz noch einmal neu befassen.

Titelfoto: Bildmontage: Härtelpress

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