Ex-CDU-Politiker vergewaltigt Bekannte mehrmals und kommt mit Bewährung davon

Dresden - Bewährung für den Ex-Anwalt und Ex-CDU-Politiker aus Berggießhübel! Markus F. (62) wurde im Landgericht Dresden wegen dreifacher Vergewaltigung, sexuellem Übergriff und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Markus F. (62, r.), hier neben seinem Anwalt, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Markus F. (62, r.), hier neben seinem Anwalt, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.  © Steve Schuster

Die Strafe setzte die Große Strafkammer aber zur Bewährung aus. Zusätzlich muss der Jurist 10.800 Euro Strafe zahlen.

Eigentlich war F. in anderer Sache ins Fadenkreuz der Ermittler geraten. Wegen möglicher Verstrickungen in einem großen Fall von Heroinschmuggel kam die Polizei zur Razzia.

Dabei wurden zahlreiche Datenträger beschlagnahmt und ausgewertet. Auf denen fanden sich Fotos und Videos sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen. Der Anwalt kam in U-Haft. Seit Anfang März wurde gegen ihn verhandelt.

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Während sein Opfer bis heute nicht vernehmungsfähig ist, nie Anzeige erstattet hätte, sah die Staatsanwaltschaft sehr wohl ein Interesse an der Strafverfolgung. Verhandelt wurde zum Schutz des Opfers weitgehend nicht öffentlich.

Im Urteil erklärte Chef-Richter Jürgen Scheuring (55), das Verfahren sei in weiten Teilen als "bizarr", "absonderlich" und "befremdlich" zu bezeichnen. Gleichzeitig sei es ein "schulbuchmäßiger" Strafprozess, weil alle Beteiligten an einem reibungslosen Prozessablauf interessiert waren.

Verurteilter darf keinen Kontakt zum Opfer aufnehmen

Ein Bild aus glücklichen Tagen: F. war lange angesehener CDU-Politiker, diente auch als Vize-Bürgermeister von Berggießhübel.
Ein Bild aus glücklichen Tagen: F. war lange angesehener CDU-Politiker, diente auch als Vize-Bürgermeister von Berggießhübel.  © Daniel Förster

Markus F. hatte gestanden, "auf die Nebenklägerin fixiert" gewesen zu sein. Seine langjährige Bekannte, mit der er vormals ein Verhältnis hatte, die später in seiner Kanzlei arbeitete, war vor ihm offenbar nie sicher. Er fotografierte, ohne ihr Wissen und Wollen. So schoss er unter anderem Bilder von ihr unterm Schreibtisch.

Drei widerliche Filme waren schließlich der Beweis dafür, dass F. die Frau dreimal vergewaltigte. "Es ist deutlich zu hören, dass die Frau das nicht will", so der Richter. Besonders dreist: Eine Tat filmte F. sogar mit zwei Kameras!

Immerhin: Der Ex-Politiker stimmte schon im Ermittlungsverfahren zu, dem Opfer 10.000 Euro zu zahlen. Außerdem ist er nicht vorbestraft. Damit begründeten die Richter die Bewährung. Zudem warfen die Richter in die Waagschale, dass F. inzwischen kein Anwalt mehr ist, bereits sieben Monate in U-Haft saß.

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Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, in denen F. ein totales Kontaktverbot zum Opfer hat. Hält sich der Ex-Anwalt nicht daran oder zahlt die Strafsumme nicht, muss er in Haft.

Übrigens: Die Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Drogendelikte sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.

Titelfoto: Steve Schuster

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