Einbruch ins Grüne Gewölbe: Nächster Remmo vor Gericht

Dresden - Acht Monate nach der Verurteilung von fünf Gangstern des berüchtigten Remmo-Clans beginnt am Landgericht Dresden der zweite Prozess um den Juwelen-Raub im Grünen Gewölbe. Unterdessen hat das Oberlandesgericht (OLG) eine krasse Fehlentscheidung der ersten Remmo-Richter korrigiert und den Freistaat so vor erneutem Millionenschaden bewahrt.

Im ersten Remmo-Prozess wurden fünf Mitglieder des Clans im Mai 2023 zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Im ersten Remmo-Prozess wurden fünf Mitglieder des Clans im Mai 2023 zu Gefängnisstrafen verurteilt.  © xcitepress/Bartsch

Er wollte den Prozess gegen seine Cousins als Zuschauer verfolgen, wurde aber noch im Gerichtssaal festgenommen: Jihad Remmo (24) steht seit Freitag selbst vor dem Kadi.

Die Anklage wirft ihm Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Brandstiftung vor. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Araber in die Pläne der Juwelendiebe eingeweiht und teilweise als Fahrer am Coup beteiligt war.

Indes hat das OLG die Skandal-Entscheidung zur Wertfestsetzung des Adhäsionsverfahrens im ersten Remmo-Prozess revidiert.

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Die Richter schmolzen den vom Landgericht erst auf rund 114 Millionen Euro und nach Rückgabe mehrerer Schmuckstücke später auf 89 Millionen Euro festgesetzten Gegenstandswert zur Ermittlung der Gerichtsgebühren massiv ein – auf 315.921,94 Euro!

Adhäsionsverfahren: Das kommt jetzt auf den Freistaat zu

Nach der alten Festlegung hätten allein die zwölf Pflichtverteidiger der Remmos rund 2,24 Millionen Euro "zusätzliche Gebühr" vom Freistaat verlangen können.

Nach dem OLG-Beschluss haben sie nun nur noch Anspruch auf zusammen 65.928 Euro.

Hintergrund: Mit einem Adhäsionsantrag wollten die Staatlichen Kunstsammlungen gleich im Strafprozess ihre Schadensersatz-Ansprüche gegen die Remmos titulieren lassen. Doch die Strafkammer wollte darüber nicht entscheiden, stellte stattdessen nur "dem Grunde nach" fest, dass Schadensersatz gerechtfertigt sei.

Was zur Folge hat, dass der Freistaat die Verfahrensgebühren für den gescheiterten Adhäsionsantrag tragen muss.

Titelfoto: xcitepress/Bartsch

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